Im Febr. 2009 habe ich eine Stelle im Verkauf angetreten. (Teilzeit). Im Oktober 2009 habe ich einen Knoten in der Achselhöhle ertastet. Ich ging zum Arzt und der Verdacht auf Krebs wurde ausgesprochen. Mein Arzt hat mich ab der ersten Konsultation krank geschrieben. Der Verdacht hat sich bestätigt, es folgte Chemo, OP, Chemo und dann noch Bestrahlung. Im Moment bin ich an der 2. Chemo. Mein Arbeitgeber hat eine Krankentaggeldversicherung. Von dieser habe ich jetzt die Anmeldung zur IV bekommen. Ist das der normale Vorgang? Krebs gleich IV? (ich werde dieses Jahr 50). Meine Arbeitsstelle habe ich noch. Auch will die Krankentaggeldversicherung von mir eine Vollmacht, damit sie meine Krankenunterlagen einsehen kann. Bin ich verpflichtet, diese zu geben? Es geht mir eigentlich ganz gut, und ich sehe nicht ein, dass ich ein Fall für die IV werde.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Vielen Dank für Antworten
IV Anmeldung wegen Krebs?
Moderations-Bereich
IV Anmeldung
Guten Tag Zirpeli,
es ist verständlich, dass Sie das Anmeldeforumular an die IV der Krankentaggeldversicherung Ihres Arbeitsgebers überrascht und vor den Kopf gestossen hat.
Die Anmeldung an die IV ist eine rein vorsorgliche Massnahme, denn der Anspruch auf eine IV Rente beginnt fühestens nach einem Jahr. So bleibt Zeit um abzuklären, ob eventuelle berufliche Wiedereingliederungsmassnahmen möglich sind. Auch wenn keine berufliche Wiedereingliederungsmassnahmen in Betracht gezogen werden können, sollte die Anmeldung an die IV spätestens nach 6 Monaten Arbeitsunfähgkeit erfolgen.
Der Anspruch auf IV besteht erst, wenn die versicherte Person während eines Jahres ohne Unterbruch mindestens 40% arbeitsunfähig gewesen ist. Diese Wartezeit beginnt wieder von vorne, wenn die kranke Person während 30 Tagen voll arbeitsfähig geschrieben wird.
Ob die Taggeldversicherung Recht auf eine Vollmacht hat und somit Einsicht in Ihre Krankenunterlagen erhält, bin ich zur Zeit am Abklären. Ich melde mich nächste Woche wieder.
Freundliche Grüsse und alles Gute für die Therapie
Irma, Moderatorin
es ist verständlich, dass Sie das Anmeldeforumular an die IV der Krankentaggeldversicherung Ihres Arbeitsgebers überrascht und vor den Kopf gestossen hat.
Die Anmeldung an die IV ist eine rein vorsorgliche Massnahme, denn der Anspruch auf eine IV Rente beginnt fühestens nach einem Jahr. So bleibt Zeit um abzuklären, ob eventuelle berufliche Wiedereingliederungsmassnahmen möglich sind. Auch wenn keine berufliche Wiedereingliederungsmassnahmen in Betracht gezogen werden können, sollte die Anmeldung an die IV spätestens nach 6 Monaten Arbeitsunfähgkeit erfolgen.
Der Anspruch auf IV besteht erst, wenn die versicherte Person während eines Jahres ohne Unterbruch mindestens 40% arbeitsunfähig gewesen ist. Diese Wartezeit beginnt wieder von vorne, wenn die kranke Person während 30 Tagen voll arbeitsfähig geschrieben wird.
Ob die Taggeldversicherung Recht auf eine Vollmacht hat und somit Einsicht in Ihre Krankenunterlagen erhält, bin ich zur Zeit am Abklären. Ich melde mich nächste Woche wieder.
Freundliche Grüsse und alles Gute für die Therapie
Irma, Moderatorin
keine Vollmacht
Guten Tag Zirpeli,
so, jetzt habe ich weitere Infos zur Krankentaggeldversicherung und der Vollmacht:
Ihr behandelnder Arzt ist verpflichtet, der Krankentaggeldversicherung nötige Informationen über Ihre Erkrankung und Ihre voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit weiterzuleiten. Die Krankentaggeldversicherung braucht keine Vollmacht und keine Einsicht in die Krankenunterlagen, auch nicht für eine Meldung an die IV. Die Krankentaggeldversicherung ist berechtigt, Patienten mit einer voraussichtlich langer Erkrankungsdauer der IV zu melden, nicht aber anzumelden.
Innerhalb einer gewissen Frist wird die IV die gemeldete Person zu einem Gespräch einladen. Es ist empfehlenswert, dieser Einladung Folge zu leisten, da es hauptsächlich um eine frühzeitige Wiedereingliederung und ev. zu treffende Massnahmen geht.
Sollte die Krankentaggeldversicherung Sie wegen der Vollmacht unter Druck setzen, können Sie sich an Ihre kantonale Krebsliga wenden. Diese hat die Möglichkeit, bei einem Rechtsdienst Unterstützung einzuholen. Auch Patientenorganisationen werden Ihnen weiterhelfen.
Hier die Links:
Adressen der kantonalen Krebsligen:
http://www.krebsliga.ch/de/kantone/
Patientenorganisationen:
http://www.patientenorganisation.ch/
http://www.patientenstelle.ch/
Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter.
Freundliche Grüsse und weiterhin alles Gute wünscht Ihnen
Irma, Moderatorin
so, jetzt habe ich weitere Infos zur Krankentaggeldversicherung und der Vollmacht:
Ihr behandelnder Arzt ist verpflichtet, der Krankentaggeldversicherung nötige Informationen über Ihre Erkrankung und Ihre voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit weiterzuleiten. Die Krankentaggeldversicherung braucht keine Vollmacht und keine Einsicht in die Krankenunterlagen, auch nicht für eine Meldung an die IV. Die Krankentaggeldversicherung ist berechtigt, Patienten mit einer voraussichtlich langer Erkrankungsdauer der IV zu melden, nicht aber anzumelden.
Innerhalb einer gewissen Frist wird die IV die gemeldete Person zu einem Gespräch einladen. Es ist empfehlenswert, dieser Einladung Folge zu leisten, da es hauptsächlich um eine frühzeitige Wiedereingliederung und ev. zu treffende Massnahmen geht.
Sollte die Krankentaggeldversicherung Sie wegen der Vollmacht unter Druck setzen, können Sie sich an Ihre kantonale Krebsliga wenden. Diese hat die Möglichkeit, bei einem Rechtsdienst Unterstützung einzuholen. Auch Patientenorganisationen werden Ihnen weiterhelfen.
Hier die Links:
Adressen der kantonalen Krebsligen:
http://www.krebsliga.ch/de/kantone/
Patientenorganisationen:
http://www.patientenorganisation.ch/
http://www.patientenstelle.ch/
Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter.
Freundliche Grüsse und weiterhin alles Gute wünscht Ihnen
Irma, Moderatorin
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- Beiträge: 3
- Registriert: Mo 27 Aug 2012 8:34
wow
Es ist immer schön zu sehen, wie Menschen einem anderen Menschen helfen...Wenn dass doch auch im Alltag so wäre...Bin beeindruckend wirklich!
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