Was ist bei einer (etwaigen) Erhöhung des Schwerbehindertengrades zu beachten?


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Jens B
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Was ist bei einer (etwaigen) Erhöhung des Schwerbehindertengrades zu beachten?

Beitragvon Jens B » Mo 2 Mai 2011 19:27

Liebes Forum!

Ich weiß, dass es schwierig ist zu antworten, da die Gegebenheiten in der Schweiz sicherlich völlig anders sind als bei uns in Deutschland! Aber ich versuche mal mein Glück …
Ich gedenke nämlich meinen Schwerbehindertengrad von derzeit 60 GdB (Grad der Behinderung) mit dem Merkzeichen G wegen einer Verschlechterung des Allgemeinzustandes erneut prüfen-, feststellen und eventuell erhöhen zu lassen!
Aber ich habe große Bedenken, dass dies Auswirkungen auf das Führen eines PKWs hätte!

Ich musste nämlich nach der ersten Gehirn OP einen MPU-Test (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) machen. Die ich allerdings gleich auf Anhieb & mit Bravour bestand! (Aber ich will mich nicht selber loben!) ;-)
Dieser wurde wohl erforderlich, weil man bei ersten Tests in der Rehabilitation Unsicherheiten feststellte.
Da leuchtet mir so eine MPU selbstverständlich völlig ein! Denn man muss ja überprüfen, ob man geistig wieder fit ist, die nötige Reaktion vorhanden ist usw....
Denn man würde ja nicht nur ein Risiko für sich darstellen, sondern für die anderen Mitmenschen auch!

Aber was mich damals - und heute natürlich immer noch - fürchterlich traurig machte, ja schockierte & maßlos enttäuschte war, dass ich diese Untersuchung (die mit dreistelligem [!] €-Bereich ja nicht gerade billig war!) aus eigener Tasche bezahlen musste.
Ich beantragte zwar einen Zuschuss bei meiner Krankenkasse. (Wohlgemerkt nur einen Zuschuss bzw. eine Ermäßigung, keine vollständige Kostenübernahme!)
Er wurde aber sofort mit dem lapidaren Kommentar, dass ich ja kein Berufskraftfahrer bin & den Führerschein doch nicht unbedingt brauche, sofort abgeschmettert. Außerdem meinte man noch, dass ich ja die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen könnte.
Dies machte mich so wütend! :-(
Da wird man mit Verkehrssündern, die die gefürchteten Punkte im deutschen Verkehrszentralregister (VZR), umgangssprachlich auch Verkehrssünderkartei genannt, bekommen haben, "auf gleiche Stufe gestellt"! Das muss man sich mal vorstellen!
Man ist (unschuldig!) krank geworden und wird noch bestraft. Es wird einem noch zusätzlich Kummer und Sorgen bereitet …
Ich finde das eine totale Ungerechtigkeit! Oder sehen Sie das anders, bin ich etwa zu überempfindlich?
Jetzt werden Sie bestimmt sagen, dass man hätte Widerspruch einlegen müssen. Hm ja natürlich, jetzt sehe ich das auch so. Aber damals war es mir einfach zu viel!

Doch genug davon, dies ist ein Forum, was einen völlig anderen Gesichtspunkt & Aspekt hat!
Nämlich kranken Menschen zu helfen!

Ich würde mich sehr (!) freuen & hoffe, dass ich dies wenigstens einen winzigen Bruchteil tun kann!

Ich bitte um Nachsicht & Entschuldigung, aber ich musste das mal los werden!

Ich grüße Sie ganz herzlich.
Jens B

Irma
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Hirntumor Infotag

Beitragvon Irma » Do 12 Mai 2011 15:39

lieber Jens B.
Ihr Frust darüber, dass Sie damals den MPU Test aus eigener Tasche bezahlen mussten ist verständlich.
Haben Sie abgeklärt, ob Sie durch eine Erhöhung Ihres Behindertengrades, diesen Test nochmals machen müssten?

Gibt es in Deutschland eine Krebshilfe, die sich an den Kosten beteiligen würde?

Ich wünsche Ihnen viel Glück und grüsse Sie herzlich

Irma, Moderatorin

PS: Es tut mir leid, dass niemand aus dem Krebsforum am deutschen Hirntumor Informationstag teilgenommen hat. Berlin ist eben nicht gerade um die Ecke. Aber haben Sie vielen Dank für die Informationen!

Jens B
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Vielleicht waren doch "stille Besucher" aus dem Forum hier zum Hirntumor-Informationstag?

Beitragvon Jens B » Do 12 Mai 2011 16:42

Liebe Irma,

ich danke Ihnen für die Antwort!
Nein, ich habe nicht abgeklärt, ob ein etwaiger MPU-Test wieder voll von mir bezahlt werden müsste. Gute Idee! ;-)

Ja, natürlich gibt es eine Deutsche Krebsgesellschaft e. V..
(Link: http://www.krebsgesellschaft.de/shop_am ... 24538.html)
Aber ob sie "im Falle eines Falles" sich an den Kosten des Tests beteiligen oder ihn gar vollständig übernehmen würden, habe ich ebenfalls noch nicht gefragt.

Dankeschön auch für die lieben Wünsche!

Liebe Grüße
Jens B

PS: Hm, es ist sehr bedauerlich, dass ich niemanden aus diesem Forum zum Hirntumor-Informationstag in Berlin kennenlernen konnte! :-( Aber es ist auch absolut verständlich, dass niemand die weite Anreise auf sich nahm!
Oder war vielleicht doch der ein oder andere dort und wir haben uns nicht getroffen?
Dann würde ich mich sehr über einen Austausch freuen!

Jens B
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Durch erstmalig festgestellte Epilepsie Erhöhung der Schwerbehinderung möglich?

Beitragvon Jens B » Sa 18 Feb 2012 22:52

Hallo!

Vor kurzem stellte man bei mir erstmalig eine (leichte) Epilepsie fest!
Ich habe durch 2 schwere Gehirn-Operationen schon einen Schwerbehindertenstatus von Stufe G, 60 %. (Sprich Merkzeichen Stufe G, bzw. Gradzahl 60. Nicht das sich manche wundern. Das Zeichen: % bzw. die im Schwerbehindertenausweis abgedruckte Zahl, bedeutet nicht Prozent, sondern Grad! (Grad der Behinderung)) ;-)
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich berechtigt bin, diesen zu erhöhen?
Vielleicht kann mir bitte jemand dazu Auskunft geben?

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
Jens B.

PS: Ich habe mich erkundigt! Nach dem kürzlich wegen der Gefahr von Epilepsie ausgesprochenen Fahrverbot von 1 Jahr, ist es nach dessen Ablauf nicht nötig, einen (erneuten) MPU-Test zu machen.

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Erhöhung des Schwerbehindertenstatus

Beitragvon Fabiola » Mo 20 Feb 2012 16:14

Guten Tag Jens

Es tut mir sehr leid, dass man bei Ihnen eine leichte Epilepsie festgestellt hat und Sie nun unter den Folgen, wie Abgabe des Fahrausweises für ein Jahr usw., zu leiden haben.
Leider können wir Ihnen keine Auskunft bezüglich Erhöhung des Schwerbehindertenstatus geben, da es in der Schweiz einen solchen Ausweis bzw. Status nicht gibt. Am besten erkundigen Sie sich direkt beim Amt, welches den Ausweis ausstellt.

Ich hoffe, Sie können die Einschränkungen mit Humor und Optimismus tragen.

Herzliche Grüsse
Fabiola
Moderatorin

Jens B
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Ja natürlich, ich hole Erkundigungen im Amt "bei uns" ein!

Beitragvon Jens B » Mo 20 Feb 2012 20:17

Hallo Fabiola!

Ich bedanke mich trotzdem für die Antwort, auch wenn die Rechtslage natürlich gänzlich anders in der Schweiz ist, als wie bei uns in Deutschland!
Sie haben Recht, ich werde mich beim Sozialamt bzw. der Schwerbehindertenstelle genauestens erkundigen.
Aber ich bin erstaunt, in der Schweiz gibt es so etwas nicht? Aber bestimmt etwas ähnliches & äquivalentes, oder?
Ach und ja, die gewissen Einschränkungen durch die Epilepsie trage ich mit Optimismus und Humor sowieso! Denn mit Humor erträgt man vieles leichter! ;-)

LG Jens B

Fabiola
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Invalidenversicherung IV

Beitragvon Fabiola » Do 23 Feb 2012 14:33

Guten Tag Jens

Nein natürlich gibt es in der Schweiz auch verschiedene Hilfsmittel, die bei einer körperlichen Einschränkung abgegeben werden können. Aber wie Sie selber schreiben, ist die Rechtslage in Deutschland anders als in der Schweiz.
In der Schweiz gibt es die Invalidenversicherung (IV), welche den Schwerpunkt auf geeignete Eingliederungsmassnahmen legt.
Anspruch auf Leistungen der IV haben Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in Ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt sind.

Unter http://www.ivbe.ch/fileupload/201213164220_pdf.pdf finden Sie weiterführende Informationen über die Leistungen der Invalidenrente.

Ich hoffe, ich habe mich diesmal klarer ausgedrückt und konnte Ihre „gesunde Neugierde“ stillen :):):)

Herzliche Grüsse
Fabiola
Moderatorin

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Vielen Dank für die gute Erklärung!

Beitragvon Jens B » Do 23 Feb 2012 18:17

Guten Abend Fabiola,

ich danke Ihnen sehr für die genaue Erklärung!
Aber natürlich, Sie haben meine "gesunde Neugierde" aufs Vortrefflichste befriedigt!
Der Link war sehr interessant! Das es bei Ihnen in der Schweiz so eine Regelung gibt, war mir völlig neu. (Invalidenversicherung (IV))
Schönen Abend noch!

Beste Grüße
Jens B


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