Was tun?


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späde
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Was tun?

Beitragvon späde » So 12 Jun 2011 19:17

Hallo zusammen

Ich bin im Juli 2010 an Brustkrebs erkrankt und wurde dann zuerst zweimal operiert. Dann die Chemo, Bestrahlung und jetzt noch alle 3 Wochen das Herceptin.
Vor ca. 3 Wochen habe ich wieder mit der Arbeit begonnen. Während der ganzen letzten Monaten habe ich gemerkt dass mir die Stelle nicht gut tut und ich auch kein Verständniss von meinen Vorgesetzten bekomme. Jetzt hat mir meine Psychologin und noch eine Therapeutin geraten ich soll mich wieder Krank schreiben lassen, da dies nicht förderlich für meine Genesung sei weil ich mich nur aufrege. Mein Problem und Frage ist jetzt... wenn ich wieder Krank geschrieben bin kann ich ja keine neue Stelle suchen, oder? Wenn ich selber kündige, wie sieht es da mit der Arbeitslosenversicherung aus?
Kann mir da jemand weiterhelfen? Oder mir sagen wo ich mich erkundigen kann?
Beschtä Dank

Irma
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Beitragvon Irma » Mi 15 Jun 2011 14:22

liebe späde,
Sie befinden sich zur Zeit in einer schwierigen Situation. Rechtlich gesehen sieht es folgendermassen aus:

Zwar besteht bei Krankheit eine Kündigungssperrfrist, diese ist aber zeitlich begrenzt. Sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes festgelegt wurde, gelten folgende Sperrfristen:
Im 1. Dienstjahr während 30 Tagen,
im 2. - 5. Dienstjahr während 90 Tagen
ab 6. Dienstjahr während 180 Tagen

Falls Sie sich erneut krank schreiben lassen möchten, kann es durchaus sein, dass Ihnen der Arbeitgeber nach Ablauf der Sperrfrist, die bei gleicher Erkrankung fortgesetzt wird, kündigt.

Falls Sie Ihren Arbeitsvertrag selber kündigen, könnte es sein, dass wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit die Anspruchsberechtigung der Arbeitslosenversicherung eingestellt wird. Eine Selbstkündigung könnte auch andere Nachteile in Bezug auf die Krankentaggeld-Versicherung, die Invalidenversicherung und die Pensionskasse verursachen.

Es ist durchaus möglich, auch während einer Erkrankung eine neue Stelle zu suchen. Allerdings müssen Fragen des neuen Arbeitgebers in Bezug auf bestehende aktuelle Erkrankungen wahrheitsgetreu beantwortet werden. Eine Informationspflicht besteht auch dann, wenn sich die Krankheit in einem aktuellen Zustand befindet und mit erneuter Arbeitsunfähigkeit gerechnet werden muss, oder wenn die letzte Operation weniger als 6 Monate zurück liegt.

Nehmen Sie mit der kantonalen Krebsliga Ihrer Region Kontakt auf. Die Adresse finden Sie hier: http://www.krebsliga.ch/de/leben_mit_kr ... sligen.cfm

Bei der kantonalen Krebsliga wird man Ihnen auf Ihre spezielle Situation bezogen und deshalb detaillierter Auskunft geben können, als dies hier möglich ist.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, die Situation an Ihrer jetzigen Arbeitsstelle entschärft sich wieder.

Freundliche Grüsse
Irma, Moderatorin

späde
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danke

Beitragvon späde » Fr 17 Jun 2011 17:59

Liebi Irma

Besten Dank für ihre Antwort, die mir sehr geholfen hat. Ich habe jetzt in kürze ein Gespräch mit verschiedenen Personen (Taggeldvers., Personaldienst, Vorgesetzte). Wahrscheinlich nehme ich vorher noch Kontakt mit der Krebsliga in meinem Kanton Kontakt auf.

Freundliche Grüsse und nochmals herzlichen Dank
späde


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