Pensionskasse


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Anima2014
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Pensionskasse

Beitragvon Anima2014 » Fr 31 Jan 2014 21:49

Hallo
Ich bin vor zwei Jahren an Krebs erkrankt und werde nun eine neue Stelle antreten. Dadurch kommt es auch zu einem Wechsel der Pensionskasse und ich muss bei der neuen Kasse mit einem Vorbehalt rechnen, d.h., dass ich bei einer Wiedererkrankung nur ungenügend vor Invalidität geschützt bin.

Gibt es eine Pensionskasse, die keine Vorbehalte vornimmt?
Oder gibt es andere Möglichkeiten bzw. Versicherungen, die dieses Risiko mindern können?

Vielen Dank für jeden Hinweis.
Viele Grüsse
Anima

Hvielemi
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Unterschiedlich nach BVG und VVG

Beitragvon Hvielemi » Fr 31 Jan 2014 23:24

Liebe Amina

Ich gehe mal davon aus, dass Du von einer Pensionskasse nach BVG in der Schweiz sprichst.

Wenn Du bei der neuen Pensionskasse nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen versichert bist, darf diese Kasse weder einen Arztbesuch noch weitere Gesundheitsabklärungen verlangen. Sie darf auch keinerlei Gesundheitsfragen stellen. Sie bekommt das gesamte angesparte Geld aus der alten Kasse samt dem damit verbundenen Invaliditätsrisiko,
das sie dementsprechend auch tragen kann und muss.

Für einen allfälligen übergesetzlichen Anteil allerdings darf die Kasse Gesundheitsfragen stellen und aufgrund der Antworten auch Vorbehalte anbringen, denn hier gilt das Versicherungs-Vertragsgesetz VVG.
Lies dazu diesen Artikel in der "Bilanz",
http://www.bilanz.ch/invest/vorsorge-ge ... mit-folgen
in dem auch dieser ganz wichtige Satz steht:

"Auf die obligatorischen BVG-Leistungen darf sich der Vorbehalt freilich nicht auswirken."

Ich wünsche Dir, dass der Krebs auch in vielen Jahren nicht mehr zurückkehre und einen guten Einstand im neuen Job.

Hvielemi

Anima2014
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Pensionskasse

Beitragvon Anima2014 » So 2 Feb 2014 9:23

Liebe Hvielemi

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich weiss, dass die Kasse die Gesundheitsfragen nur für den übergesetzlichen Anteil stellen darf. Dieser ist aber gerade entscheidend. Mit dem gesetzlichen BVG-Schutz bin ich nur mininal gegen Invalidität versichert und würde im erneuten Erkrankungsfall eine äusserst knappe Rente erhalten.

Ich frage mich deshalb, ob es eine Pensionskasse gibt, die den übergesetzliche Anteil ohne Gesundheitscheck bzw. Vorbehalt versichert.

Oder ob es andere Versicherungen gibt, mit denen ich mich trotz der Vorerkrankung besser gegen Invalidität schützen kann.

Liebe Grüsse & nochmals vielen Dank
Anima

Hvielemi
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Goldene Fesseln

Beitragvon Hvielemi » So 2 Feb 2014 10:13

Liebe Amina

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine solche Versicherung gibt,
die ohne gesetzlichen Zwang auf eine Risikoprüfung verzichtet.
Ein unabhängiger Versicherungsmakler wird einen Überblick über
den Markt haben und vielleicht ein Produkt finden, das Deinem
Bedürfnis etwas entgegenkommt, aber das wird kosten.
Nach nochmaliger Lektüre des Bilanz-Artikels, der ja von einem
Fachmann geschrieben ist, sehe ich da nicht viele Möglichkeiten,
ausser den Stellenwechsel zu überdenken.
"Goldene Fesseln" eben, oder das Risiko während der Dauer des
drohenden Vorbehaltes selbst tragen, was im Leistungsfall bitter
wäre.

Gerne würde ich Dir besseren Rat geben, komme aber aus einer
ganz anderen Ecke des sehr kalten Versicherungswesens (Bau).

Trotzdem einen schönen Sonntag
Hvielemi

Simon123
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Re: Pensionskasse

Beitragvon Simon123 » Fr 5 Apr 2019 11:01

Hat hier jemand aus der Schweiz während oder nach dem er an Krebs erkrankt war, den Job gewechselt und Gesundheitsfragen von der Pensionskasse oder der Krankentaggeldversicherung gestellt bekommen? Welche Auswirkung hatte das? Ich möchte so gerne die Stelle wechseln aber getraue mich nicht wegen diesen Gesundheitsfragen und dem Vorbehalt den die Versicherungen aussprechen werden. Es geht mir jetzt gut, ich funktioniere, ich bin Krebsfrei und habe noch alle drei Wochen Immuntherapie aber was wenn ich plötzlich IV beziehen muss weil sie vielleicht doch wieder was entdecken und was rausschneiden müssen.
Ich habe Angst dass ich nie mehr die Stelle wechseln kann, da das Risiko der finanziellen Einbussen einfach zu gross ist.
Gruss

Rita

Gesundheitsfragen von Versicherungen

Beitragvon Rita » Di 9 Apr 2019 10:27

Lieber Simon123

Vielen Dank für die Frage zum Umgang mit Gesundheitsfragen von Versicherungen im Zusammenhang mit einem Stellenwechsel nach einer Krebserkrankung. Als Moderatorin des Forums habe ich mir erlaubt, diese an die Fachspezialistin Rechtliche Beratung der Krebsliga Schweiz, Patricia Müller, weiterzuleiten.

Hier die Antwort der Fachspezialistin:
Es ist tatsächlich so, dass ein Stellenwechsel verschiedene Risiken birgt und daher gut geplant werden muss.

Zum einen werden die Rechte des Arbeitnehmers mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses gestärkt. So verlängert sich der Kündigungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit und die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss OR mit den Dienstjahren. Zum anderen ist der Schutz des Arbeitnehmers gerade in der Probezeit sehr schwach: Kein Kündigungsschutz bei Krankheit, und eine sehr kurze Kündigungsfrist.

Weiter wechseln mit dem Arbeitsverhältnis auch die Pensionskasse und die Krankentaggeldversicherung, was in der Anfrage richtig bemerkt wurde. Im überobligatorischen Teil der Pensionskasse und bei den Krankentaggeldversicherungen, die häufig auf einem privatrechtlichem Versicherungsvertag aufgebaut sind, sind die Arbeitgeber und die Versicherungen relativ frei mit den Versicherungsbedingungen. Daher ist es auch schwierig einen Ratschlag zu geben, denn dafür muss man die Versicherungsbedingungen beim aktuellen Arbeitgeber im Detail vergleichen mit den Versicherungsbedingungen des potentiellen Arbeitgebers. Aber es ist tatsächlich möglich, dass ein Gesundheitsvorbehalt angebracht wird.

Es bleibt nichts anderes übrig, als bei der Stellenbewerbung nach dem Bewerbungsgespräch die Unterlagen zu den Versicherungen zu studieren und am besten mit einem Versicherungsexperten zu besprechen. Sie werden nach einigen Bewerbungen Ihre jetzigen Versicherungsbedingungen gut kennen und vermutlich selbst jeweils in den neuen Versicherungsbedingungen die für Sie wichtigen Punkte finden.

In grossen Betrieben verteilt sich das Versicherungsrisiko auf viele Mitarbeiter, daher sind die Versicherungsbedingungen oft besser. Auch haben grosse Betriebe mehr Möglichkeiten, Sie bei einem Rückfall an einem angepassten Arbeitsplatz einzusetzen. Und bei grossen Betrieben wird in der Regel auch nach dem Bewerbungsgespräch eine umfangreiche Mappe mit allen Vertragsbedingungen, d.h. inklusive Pensionskassenreglement und Krankentaggeldversicherung, abgegeben, so dass Sie diese Unterlagen nicht extra anfordern müssen. Ansonsten: fordern Sie diese ein! Sie zeigen Professionalität, wenn Sie sich nicht nur für den Lohn beim neuen Arbeitgeber interessieren.

Über Jahre an einem Arbeitsplatz zu verharren, der nicht mehr passt, birgt auch ein Gesundheitsrisiko.


Die Antwort bezieht sich auf die Schweiz.

Mit den besten Wünschen


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