Verfuegungen fuer Handlungsunfaehigkeit und Tod


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Opa
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Verfuegungen fuer Handlungsunfaehigkeit und Tod

Beitragvon Opa » Mo 29 Jul 2019 13:16

Ich bin schon lange am Hirnen und habe mir schon von einigen Organisationen Anleitungen und Formulare besorgt. Ich bin jedoch ein schlechter Dichter in mir wenig bekannten Gefilden.

Schade ist, dass keine saekulare gesetzliche Regelung besteht, die greift, wenn es an einer Willenseusserung des Opfers fehlt. Das Gesetz ist da nicht nur unvollstaendig, sondern auch mit wenig humaner religioeser Moralinseure infiziert.

Die Formulare sollten mit vorgefertigten Fragen, die nur angekreuzt zu werden brauchen, versehen sein. Und mit jeweils einem leeren Feld fuer Dichter oder fuer Ergaenzungen.

Wegen der Sippenhaftung in gerader Line auch unter Volljaehrigen ist die Bestimmung eines Familienangehoerigen als Beistand ein Minenfeld. Einerseits besteht durchaus die Gefahr, dass die Rettung des Familienvermoegens durchaus vor dem optimalen Wohlbefinden des Opfers Vorrang hat. Andererseits wird die KESB - gebuehrenpflcihtig - beim geringsten Zweifel den Verwandten als Beistand diesen durch einem von der KESB bestimmten - hoch honorarpflichtigen - ersetzen.

Erfahrungsberichte und Tips willkommen!....

Rita

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Beitragvon Rita » Di 30 Jul 2019 13:42

Guten Tag Opa

Sie möchten Vorkehrungen treffen, für den Fall, dass Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Verschiedene Anleitungen und Formulare dazu haben Sie bereits gefunden.

Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung können Sie sicherstellen, dass auch in einer Situation, in der Sie selber nicht mehr urteilsfähig sind, in Ihrem Willen gehandelt wird. Sie können darin festlegen, wer im Ernstfall Ihre Interessen wahrnehmen und wie dies geschehen soll.

Seit 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht schweizweit in Kraft. Seitdem ist der schriftlich hinterlegte Wille im Falle der Urteilsunfähigkeit einer Person verbindlich. Meiner Meinung nach ein wesentlicher Fortschritt.

Im Informationsblatt «Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung» finden Sie die wichtigsten Anhaltspunkte zu diesen Dokumenten, deren Aufbewahrung und Gültigkeit. Wünschen Sie Unterstützung beim Ausfüllen, empfehlen ich Ihnen die Kontaktaufnahme mit der kantonalen Krebsliga in Ihrer Region.

Falls Sie mehr über die Entwicklung des Kindes- und Erwachsenenschutzes wissen möchten, die «Geschichte der sozialen Sicherheit in der Schweiz» des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV finde ich lesenswert.

Vielleicht mögen Weitere an dieser Stelle schildern, welche Erfahrungen Sie zum Beispiel mit dem Erstellen einer Patientenverfügungen und den daraus entstandenen Gesprächen gesammelt haben?

Ihnen wünsche ich gutes Weiterforschen.

Freundliche Grüsse
Rita

Moderatorin


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