Für seinen eigenen Tod vorsorgen! (Schwerpunkte)


Moderations-Bereich
Jens B
Beiträge: 756
Registriert: Mi 2 Apr 2008 21:55
Wohnort: Freistaat Sachsen, Grumbach (bei Dresden), Deutschland
Kontaktdaten:

Für seinen eigenen Tod vorsorgen! (Schwerpunkte)

Beitragvon Jens B » Do 19 Jan 2012 10:53

Hallo allerseits!

In der ARD Mediathek (Internet) in der Sendung: "Nachtcafe" kann man unter dem Titel "Abschied nehmen - vom Umgang mit dem Tod" schauen. (Laufzeit 88:30 min). Zwar ist diese Aufzeichnung schon vom 11.03.2011, doch es ist noch immer aktuell!
Hier hört man Beispiele, traurige & tragische Schicksale und bekommt wichtige Ratschläge, um bei dem schweren Schritt der Sterbebegleitung und Trauerbewältigung etwas Trost finden.
Es ist wirklich sehr interessant und ich möchte Ihnen dies unbedingt zum anhören empfehlen!
Außerdem gibt es nötige Denksanstöße, um für seinen eigenen Tod (verantwortungsvoll!) vorzusorgen!

Denn das Sterben & der Tod sind leider doch noch ein großes Tabuthema in unserer Gesellschaft, obwohl sich schon sehr viel geändert, verbessert & gelockert hat!
Doch beides gehört nun mal zum Leben dazu!
Man darf dieses schwere Thema nicht verdrängen, denn jeden betrifft es einmal!
Deswegen ist es wirklich sehr wichtig & äußerst hilfreich, wenn man sich schon früh mit dem Sterben, dem Tod, dem Testament, den notarischen Regelungen uvm. (rechtzeitig!) auseinandersetzt!

Dabei sollte man eine evtl. Organspende und Patientenverfügung unbedingt beachten.
Denn man muss sich unbedingt vor Augen halten, dass man damit seinen lieben Hinterbliebenen ganz viel Last von den Schultern nimmt!!!

Hier nun also der Link:
http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/ ... Id=6702188

Zum Schluss möchte ich noch einmal wichtige Stichpunkte aufzählen, die man unbedingt noch (rechtzeitig!) zu seinen Lebzeiten und geistiger Handlungsfähigkeit regeln sollte!!!
Diese sind:

• Testament
• Nachlassverfügung
• Patientenverfügung
• Organspende Ausweis
• Fürsorgevollmacht (notariell beglaubigt!)

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.
Desweitern hoffe ich sehr, dem ein oder anderen vielleicht etwas geholfen zu haben!

VLG Jens B

PS: Noch einmal: Man muss für seinen eigenen Tod vorsorgen & die Hinterbliebenen unbedingt (!) absichern!

Jens B
Beiträge: 756
Registriert: Mi 2 Apr 2008 21:55
Wohnort: Freistaat Sachsen, Grumbach (bei Dresden), Deutschland
Kontaktdaten:

Ein Nachtrag mit wichtigen Ergänzungen/Erklärungen!

Beitragvon Jens B » Do 19 Jan 2012 18:34

Hallo, ich grüße Sie!

Erst dachte ich, ich habe nun doch noch was im vorherigen Beitrag vergessen, aber Fürsorgevollmacht und Vorsorgevollmacht bezeichnen dasselbe!
Wegen des besseren Verstehens aber hier nachfolgend trotzdem noch einmal eine genaue Erklärung dazu.
(Quelle: http://www.evk-koeln.de/fileadmin/dokum ... 012009.pdf)

Unter dem Oberbegriff: Fürsorgevollmacht werden unterschiedliche persönliche Verfügungen zusammengefasst:
die Patientenverfügung,
die Vorsorgevollmacht und
die Betreuungsverfügung.

"Eine Patientenverfügung
ist eine individuelle, schriftliche oder mündliche, formfreie Willenserklärung eines entscheidungsfähigen Menschen zur zukünftigen Behandlung im Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit. Sie sollte Angaben zu Art und Umfang der medizinischen Behandlung in bestimmten Situationen enthalten. Adressat der Verfügung ist nicht nur der behandelnde Arzt, sondern jeder (z. B. Pflegepersonal), der an der Behandlung und Betreuung teilnimmt.
Der in der Patientenverfügung geäußerte Wille ist, sofern die Wirksamkeit der Erklärung gegeben ist und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung des Willens vorliegen, zu beachten.

Mit der Vorsorgevollmacht
wird eine Vertrauensperson für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers für bestimmte Bereiche, z. B. für die gesundheitlichen Angelegenheiten, bevollmächtigt. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter des Willens. Er verschafft dem Willen des aktuell nicht mehr einwilligungsfähigen Vollmachtgebers Ausdruck und Geltung.

Eine Betreuungsverfügung
ist eine für das Vormundschaftsgericht bestimmte Willensäußerung einer Person für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Patient infolge einer Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss."

Mit freundlichen Grüßen
Jens B

PS: Anmerkung! Diese genannten gesetzlichen Grundlagen sind für die Bundesrepublik Deutschland geltend. Aber mir ist es leider nicht bekannt, ob bzw. inwieweit diese Regelungen auch für die Schweiz gelten!


Zurück zu „Sterbebegleitung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste