(Teil-)Kostenübernahme der IV von Tüchern anstelle Perücke?


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Ladina
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(Teil-)Kostenübernahme der IV von Tüchern anstelle Perücke?

Beitragvon Ladina » Di 22 Apr 2014 14:12

Hallo zusammen

Ich bin nun auch wieder eine Glatzenträgerin.
Leider laufen meine Telefonate mit der IV immer so bedrückend ab, sodass ich das nur im hinterletzten Notfall überhaupt tue.

Vor ca. 4 Jahren hat mir jedoch eine Krebspatientin erzählt - bei ihr übernehme die IV anstelle einer Perücke den Kostenanteil für bezogene Tücher, Turbane, Schlauchtücher, Bandanas mit welchem sie ihren kahlen Kopf bedecken und schützen könne!
Das wäre für mich auf die Sommermonate hin der Hit. Doch wir alle wissen, dass die IV im Spardruck ist.

Frage 1: Gilt das noch immer? Mir wurde seitens der Ärzte bzw. der IV noch NIE Entsprechendes kommuniziert, dass ich anstelle von den ungeliebten Perücken auch Tücher beziehen dürfe.

Frage 2: Falls es gilt, wie geht man da vor? Kann ich die Tücher kaufen und den Kassenzettel oder die Rechnung dafür einreichen? Oder wie hat dies abzulaufen?

Frage 3: Muss ich als Schweizerin die Sachen in der Schweiz kaufen oder kann ich bei den diversen Anbietern im Ausland das Passende beziehen - und wird das dann auch zum Teil rückvergütet?

Es gibt einen Anbieter von Schlauchtüchern mit Nackenöffnung im Ausland- welche mir für meine Bedürfnisse am geeignetsten scheinen. Leider habe ich bei keinem der wenigen Schweizer Anbieter ein ebensolches Angebot gefunden.

Ich wäre froh um eine kompetente und aktuelle Antwort und danke im Voraus herzlich dafür

Liebe Grüsse

Ladina

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Kostenübernahme durch die IV

Beitragvon Irma » Mi 23 Apr 2014 10:27

Liebe Ladina,

Es tut mir sehr leid, dass Sie wieder Chemotherapie erhalten!

Zu Ihren Fragen:
Frage 1: Im Leitfaden Chronisch krank – was leisten die Sozialversicherungen steht folgendes:
Zitat:
«Perücken werden von der IV übernommen, wenn die Haare als Folge eines akuten Gesundheitsschadens oder dessen Behandlung, z.B. durch Bestrahlung oder Chemotherapie, ausgefallen sind.
Die versicherte Person kann Art und Anzahl der anzuschaffenden Perücken selber bestimmen, wobei eine Preislimite von Fr. 1500.– als Höchstbetrag pro Kalenderjahr einschliesslich Färben, Reinigen und Reparaturen gilt. In diesem Kostenrahmen wird unter Umständen auch ein anderer Haar-Ersatz (z.B. Hair-Weaving) vergütet. Es können schliesslich auch die Kosten von Kopftüchern anstelle einer Perücke vergütet werden.
Die AHV übernimmt ebenfalls die Kosten von Perücken, maximal aber Fr. 1000.– pro Jahr.»

Ob IV oder AHV die Kosten übernehmen, hängt in Ihrem Fall von Ihrem Alter ab.

Frage 2: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer kantonalen Krebsliga über den genauen Ablauf und den Bezug des entsprechenden IV Formulars, dem ein entsprechendes ärztliches Zeugnis beigelegt werden muss. Bei der kantonalen Krebsliga wird man Ihnen auch beim Ausfüllen des Formulars behilflich sein. Die Adresse finden Sie hier.

Frage 3: Diese Frage kann ich Ihnen im Moment noch nicht beantworten. Ich habe Sie einer Mitarbeiterin von Integration Handicap gestellt und auch sie muss den Stand der Dinge zuerst abklären. Sie wird mir spätestens nächste Woche Bescheid geben. Ihre Antwort werde ich dann an dieser Stelle an Sie weiterleiten.

Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute.

Liebe Grüsse
Irma. Moderatorin

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IV und Hilfsmittel im Ausland gekauft

Beitragvon Irma » Do 24 Apr 2014 12:48

Liebe Ladina,

Hier noch die Antwort auf Frage 3:

Von Integration Handicap habe ich bereits eine Antwort erhalten. Sie haben dort keine Bestimmung gefunden, die die Frage direkt beantworten würde, ob die IV auch Hilfsmittel übernimmt, die im Ausland gekauft wurden. Sie bittet Sie, die Rechnung an die IV zu senden, mit dem Hinweis, dass diese im Rahmen einer Austauschbefugnis an Stelle einer Perücke gekauft wurde.

Ich hoffe, es klappt!

Liebe Grüsse
Irma, Moderatorin

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Herzlichen Dank

Beitragvon Ladina » Do 24 Apr 2014 15:59

Liebe Irma

Herzlichen Dank für Ihre Antworten und die angebotene Hilfe. Ich stürze mich nun ins Getümmel der Internetanbieter, welche Schlauchtücher und andere Tücher anbieten - also, wenn ich für 1500 Franken Tücher kaufen möchte, muss ich meine Wohnung anbauen lassen :-).
Ich werde dann berichten, wie die Erfahrungen mit Auslandrechnungen so sind.

Ich sende Ihnen und allen MitleserInnen herzliche Frühlingsgrüsse

Ladina

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Hüte und Tücher

Beitragvon Ladina » Di 13 Mai 2014 14:43

Hallo zusammen

Inzwischen konnte ich einiges klären und dank einem erstmals sehr freundlichen Gespräch mit der IV sieht meine "behütete" oder "wohlbetuchte" Zukunft ganz positiv.
Pro Kalenderjahr hat man demzufolge für insgesamt 300 Franken alternativ anstelle einer Perücke Hüte, Kappen und Tücher zugute, dazu braucht es eine Kaufquittung und evtl. ein Arztzeugnis - dies reicht man mit dem Gesuch einer Austausch-Befugnis ein.
Es spiele keine Rolle, ob es im Inland oder Ausland gekauft worden sei, es braucht jedoch zwingend eine Kaufquittung über den aufgewendeten Betrag.

Ich denke mir, das kann auch für andere noch nützlich sein, dies zu wissen.

Ganz liebe Grüsse an alle

Ladina

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Austauschbefungnis

Beitragvon Irma » Mi 4 Jun 2014 13:57

Liebe Ladina,

nach Ihrem letzten Post hatte ich Kontakt mit einer Rechtsberaterin von Integration Handicap. Sie meinte, es gäbe keinen Grund für eine Beschränkung einer Austauschbefugnis.

Grundsätzliche gilt, dass das Ersatzhilfsmittel nicht mehr kosten darf als das der Patientin nach Gesetz zustehende Hilfsmittel. In Ihrem Fall 1500.-- für eine Perücke.

Warum die IV Ihnen eine Beschränkung für Kopfbedeckungen auferlegt hat, müsste abgeklärt werden.

Dies einfach zur Information auch für andere Patientinnen, die lieber Kopftücher oder Hüte anstelle von Perücken tragen möchten.

Liebe Grüsse
Irma

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Austauschbefungnis

Beitragvon Irma » Mi 4 Jun 2014 13:58

Liebe Ladina,

nach Ihrem letzten Post hatte ich Kontakt mit einer Rechtsberaterin von Integration Handicap. Sie meinte, es gäbe keinen Grund für eine Beschränkung einer Austauschbefugnis.

Grundsätzliche gilt, dass das Ersatzhilfsmittel nicht mehr kosten darf als das der Patientin nach Gesetz zustehende Hilfsmittel. In Ihrem Fall 1500.-- für eine Perücke.

Warum die IV Ihnen eine Beschränkung für Kopfbedeckungen auferlegt hat, müsste abgeklärt werden.

Dies einfach zur Information auch für andere Patientinnen, die lieber Kopftücher oder Hüte anstelle von Perücken tragen möchten.

Liebe Grüsse
Irma


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