Fahrkosten zu Therapien


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Fahrkosten zu Therapien

Beitragvon admin » Mo 7 Nov 2016 16:46

Frage
„Wer bezahlt meine Kosten für die Fahrten zu den ambulanten Therapien und den ganzen Untersuchungen?“

Mit dieser Frage gelangte kürzlich ein Krebsbetroffener an uns. Eine Krebsdiagnose hat vielfältige Folgen. Oft zieht die Diagnose verschiedene Untersuchungen und auch viele Termine zu Therapien nach sich. Therapien können in den meisten Fällen ambulant durchgeführt werden, die Person geht für die Therapie in eine Praxis oder eine Klinik und kann danach am selben Tag wieder nach Hause in ihr gewohntes Umfeld zurückkehren. Für die Betroffenen ist dies meist angenehmer, als ein stationärer Aufenthalt, stellt aber viele organisatorische und finanzielle Anforderungen.

Antwort von Rita Lang, Fachberatung Krebstelefon
Die Grundversicherung der Krankenkasse muss bei medizinisch notwendigen Transporten die Hälfte der Fahrkosten bis maximal 500 Franken pro Kalenderjahr bezahlen. Dies trifft auch zu, wenn die Fahrten von privaten Personen übernommen werden. In dieser Situation kann eine Zusammenstellung der Kilometerzahl (0.70 Franken/Kilometer) bei der Krankenkasse eingereicht werden. Zusätzlich braucht es dringend ein Arztzeugnis, welches bescheinigt, dass die Transporte medizinisch indiziert sind.

Dies ist in der Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) über Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV) vom 29. September 1995 (Stand am 1. August 2016) geregelt.

Im
Artikel 26 zum Beitrag an die Transportkosten zu medizinisch verordneten Therapien und Untersuchungen ist folgendes zu lesen: Die Versicherung übernimmt 50 Prozent der Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten zu einem zugelassenen, für die Behandlung geeigneten und im Wahlrecht des Versicherten stehenden Leistungserbringer, wenn der Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin den Transport in einem anderen öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht zulässt. Maximal wird pro Kalenderjahr ein Betrag von 500 Franken übernommen. Weiter hat der Transport hat in einem den medizinischen Anforderungen des Falles entsprechenden Transportmittel zu erfolgen.

Bereits vor Antritt der Fahrten kann es sinnvoll sein, Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen und allfällige Fragen zu klären. Zum Teil werden über die Zusatzversicherung weitere Fahrkosten vergütet. Treten bei der Klärung des Sachverhalts mit der Krankenkasse Probleme auf, können sich Versicherte an die
Ombudsstelle Krankenversicherung wenden.

Eine weitere Anlaufstelle ist die
regionale Krebsliga des Wohnkantons. Einige regionale Krebsligen bieten eigene Fahrdienste mit freiwilligen Mitarbeitenden an, andere können Sie auf weitere Fahrdienste in Ihrer Region hinweisen.

Eine Krebserkrankung kann überhaupt zu finanziellen Engpässen führen. Betroffene und Angehörige können sich mit solchen und anderen Fragen an den Sozialdienst ihrer regionalen Krebsliga wenden.

Wir vom
Krebstelefon vermitteln gerne erste Orientierung, zeigen Anlaufstellen auf und beraten Betroffene, Angehörige und Interessierte. Wir sind erreichbar per Telefon, E-Mail, Chat, Skype und via Krebsforum.

Stellen Sie uns Ihre Fragen: http://www.krebsliga.ch/krebstelefon

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