Asbest


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Asbest

Beitragvon admin » Do 12 Jan 2017 13:28

Frage
„Wo bekomme ich Informationen zum Thema Asbest?“

Antwort von Rita Lang, Fachberatung Krebstelefon
Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe von mineralischen Fasern, die in bestimmten Gesteinen vorkommen. Bis 1990 wurde Asbest in der Schweiz im Hochbau eingesetzt. Bei der Renovation von Gebäuden kann es zur Freisetzung von Asbeststaub in die Luft kommen. Asbest ist gefährlich, wenn er eingeatmet wird. Bereits geringe Mengen von Asbeststaub können gesundheitsschädigend sein (Forum Asbest Schweiz FACH).

Verschiedene offizielle Institutionen stellen Informationen rund um das Thema Asbest zur Verfügung:

Beim
Bundesamt für Gesundheit BAG ist nachzulesen, dass Asbest von ca. 1904 bis 1990 in verschiedenen Produkten im Hochbau Verwendung fand. Seit 1989 gilt in der Schweiz jedoch ein Asbestverbot. Bei der Renovation von Gebäuden ist die mögliche Freisetzung von Asbest durch mechanische Bearbeitung von asbesthaltigen Bauteilen zu berücksichtigen. Denn bereits geringe Konzentrationen von Asbeststaub in der Luft können die Entstehung von Krebserkrankungen der Lunge fördern (gemäss BAG, 12.12.2016). Das BAG stellt eine Liste mit kantonalen Anlaufstellen zur Verfügung.

Die
SUVA als grösster Schweizerischer Unfallversicherer informiert darüber, in welchen Baumaterialien und Bauteilen typischerweise mit Asbest gerechnet werden muss. Weiter können Sie sich dort informieren, wie Sie sich bei Renovationsarbeiten vor Asbeststaub schützen können.

Das
Forum Asbest Schweiz FACH weist darauf hin, dass asbestbedingte Erkrankungen, Jahrzehnte nachdem eine Person Asbest ausgesetzt war, auftauchen können. Bei Krankheitsverdacht führt der erste Weg in die hausärztliche Praxis. Von dort aus erfolgt die Meldung an die Unfallversicherung des aktuellen oder des letzten Arbeitgebers.

Der
Verein für Asbestopfer engagiert sich für Betroffene und Angehörige.

Gewerkschaften wie die
UNIA setzen sich für besonders gefährdete Berufsgruppen ein und verweisen auf verbleibende Probleme.

Am
Runden Tisch Asbest haben Bund, Versicherungen, Betroffene, Gewerkschaften und Gewerbe eine Lösung zur Unterstützung von Betroffenen ohne Anspruch auf Leistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung ausgehandelt. Zu diesem Zweck wurde ein Fonds gegründet. Diese Massnahme ist ein Teil von Gesetzes-, Verordnungs- und Praxisänderungen durch den Bund zugunsten von Betroffenen. Der Schlussbericht wurde am 30. November 2016 ebenfalls auf dieser Seite des BAG publiziert.

Stellen Sie uns Ihre Fragen: http://www.krebsliga.ch/krebstelefon

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