Brustwarzentatoo nach Mastektomie?


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Brustwarzentatoo nach Mastektomie?

Beitragvon admin » Mo 16 Okt 2017 14:39

Frage

„Ich möchte mir meine Brustwarze tätowieren lassen und habe mich deswegen bereits bei einer Kosmetikerin beraten lassen. Meine Krankenkasse will den Eingriff aber nicht bezahlen, warum?“
Diese Frage stellte eine junge Frau, die sich nach einer Mastektomie ihre Brust wieder rekonstruieren lassen will.


Antwort von Beatrice Bösiger, Fachspezialistin Kommunikation und dem Team des Krebstelefons

Die Amputation einer Brust bringt für betroffene Personen physische und psychische Belastungen mit sich. Fehlt eine Brust, verändert sich das Körperbild. Jede Frau erlebt eine Mastektomie auf ihre ganz persönliche Weise. Die Rekonstruktion der Brust kann dabei ein wichtiger Schritt für die Betroffenen sein und ihnen dabei helfen, ein Stück mehr Lebensqualität zurückzuerlangen. Die Wiederherstellung der amputierten Brust ist Teil der Grundversicherung. Die Kassen zahlen in der Regel auch ästhetische Eingriffe an der zweiten Brust, um wieder eine Symmetrie herzustellen.

Zur Rekonstruktion der Brust gehört aber auch die Wiederherstellung der Brustwarze. Eine Möglichkeit, wie die ursprüngliche Farbe des Warzenhofes erzielt und an die der anderen Brust angeglichen werden kann, ist durch Tätowierung. Unter bestimmten Bedingungen werden die Kosten dafür ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.

Wann immer möglich versuchen Ärzte heute brusterhaltend zu operieren. Geht das nicht, etwa wenn eine Nachbestrahlung nicht möglich ist oder der Tumor nicht mit einem tumorfreiem Rand ausgeschnitten werden kann, muss die Brust ganz abgenommen werden. Dieser Eingriff wird als Mastektomie bezeichnet.

Bereits vor der Operation wird Sie der plastische Brust-Chirurg oder die Chirurgin über die Methoden der Wiederherstellung informieren, die für Sie in Frage kommen. Ausschlaggebend für die Rekonstruktion der Brust ist jedoch einzig der Wunsch der betroffenen Person. Der Prozess braucht jedoch Zeit: Wird mit dem Wiederaufbau begonnen, sollte die Krebskrankheit geheilt beziehungsweise inaktiv sein. Chemotherapien oder Bestrahlungen sollten ebenfalls abgeschlossen sein. In ausgewählten Fällen kann die Brustrekonstruktion bereits gleichzeitig mit der Mastektomie durchgeführt werden.

Sind dann allenfalls nötige Korrektureingriffe zur Herstellung der Symmetrie erfolgt und die Wunden vollständig verheilt, erfolgt als letzter Schritt die Wiederherstellung der Brustwarze (Mamilla) und des Warzenhofs (Areola). Häufig wird dazu Brustwartzengewebe von der zweiten Brust und Haut aus der Leiste oder der Schamlippe verpflanzt. Um ihr ein möglichst natürliches Aussehen zu verleihen, kann anschliessend die Brustwarze samt Warzenhof tätowiert werden. Von der ersten Wiederherstellungsoperation bis zu dieser letzten, abschliessenden Korrektur vergeht mindestens ein halbes, oft ein ganzes Jahr.

Der Aufwand für eine medizinische Mikropigmentierung, wie die Brustwarzentätowierung auch genannt wird, ist minim. Pigment wird überall dort ersetzt, wo es verloren gegangen ist. Manchmal sind dafür allerdings mehrere Sitzungen notwendig, bis die Haut die Farbe auch wirklich angenommen hat.

Am besten lassen sich Betroffene bei einem der
zertifizierten Brustzentren, beim Krebstelefon oder ihrer kantonalen und regionalen Krebsliga bei der Suche nach dem richtigen Anbieter beraten. Spezialisierte Kosmetikerinnen oder Tätowierer verfügen zwar über grosse Erfahrung auf dem Gebiet, deren Leistung wird aber nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Kassen bezahlen nur dann, wenn die Tätowierung von einem gesetzlich zugelassenen Leistungserbringer erbracht wurde. Plastische Chirurgen, also Ärzte sind es, Tätowierer oder Kosmetikerinnen nicht.
Angaben der Krankenkassenverbände zufolge gehört die Brustwarzentätowierung als Teil der Rekonstruktion einer Brust in den Leistungsumfang der Grundversicherung. Da die Brustwarzentätowierung jedoch nicht explizit im Leistungskatalog der Grundversicherung festgehalten ist, entscheiden die Kassen von Fall zu Fall. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich deshalb zuerst bei der eigenen Krankenversicherung die Brustwarzentätowierung beim gewünschten Anbieter bewilligen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre
„Eine neue Brust? Chirurgischer Wiederaufbau nach Brustkrebs“.

Haben Sie Fragen? Stellen Sie uns diese: www.krebsliga.ch/krebstelefon oder kontaktieren Sie die Krebsliga in Ihrer Region.

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