Vorstellungsgespräch: Muss ich die Krebserkrankung erwähnen?


Moderations-Bereich
admin
Site Admin
Beiträge: 716
Registriert: Fr 17 Jun 2005 10:10
Wohnort: Krebsliga Schweiz, Bern
Kontaktdaten:

Vorstellungsgespräch: Muss ich die Krebserkrankung erwähnen?

Beitragvon admin » Mo 18 Feb 2019 15:32

Frage ans Krebstelefon

Bei mir wurde vor zwei Jahren ein Hirntumor diagnostiziert. Seit der Behandlung geht es mir wieder gut und ich arbeite Vollzeit. Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch. Muss ich die Krebserkrankung erwähnen? Was passiert, wenn ich die Stelle antrete und der Tumor wieder ausbricht?


Antwort von Fabiola In-Albon, Fachberatung Krebstelefon

Vor zwei Jahren sind Sie an einem Hirntumor erkrankt. Zuerst einmal möchte ich Ihnen sagen: Es ist wunderbar, dass die damalige Behandlung das Wachstum stoppen konnte und es Ihnen bis heute gut geht.

Sie haben nächste Woche ein Vorstellungsgespräch und stellen sich in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen, zu denen ich wie folgt Stellung nehmen möchte:

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, allgemeine Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand zu geben. Wenn jedoch bereits bestehende gesundheitliche Probleme oder eine Krankheit sich auf die Arbeit auswirken, müssen sie diese offenlegen.

Das Arbeitsrecht regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie folgt: Gesetzlich ist der Arbeitgeber während des ersten Dienstjahres nur während drei Wochen zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Arbeiten Sie länger als ein Jahr beim gleichen Arbeitgeber, ist entscheidend, in welchem Kanton Sie arbeiten. Es existieren unterschiedliche Bestimmungen, wie lange der Arbeitgeber je nach Anzahl der Dienstjahre verpflichtet ist, den Lohn weiterzuzahlen.
Beim
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO finden Sie weitere Informationen dazu.
Ebenfalls ist mitentscheidend, ob Ihr Arbeitgeber eine Taggeldversicherung abgeschlossen hat, die die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle übernimmt.

Beachten Sie auch, dass der Arbeitgeber Ihnen kündigen kann, wenn Sie während der Probezeit krank werden. Sie haben in dieser Phase keinen Kündigungsschutz.

Wenn Sie aus Krankheitsgründen arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung haben, können Sie eine Invalidenrente beantragen. Eine Anmeldung bei der IV sollte möglichst frühzeitig erfolgen.

Aktuell: Mitte Februar bis Ende März 2019 beantworten verschiedene Experten Fragen rund um das Thema Hirntumoren und Hirnmetastasen. Link:
http://www.krebsforum.ch

Das Krebstelefon-Team begleitet und berät Betroffene, Angehörige und Interessierte. Haben Sie Fragen? Dann mailen, telefonieren oder chatten Sie mit uns: http://www.krebsliga.ch/krebstelefon

Zurück zu „Neulich am Krebstelefon...“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste