Vorsorgeauftrag - zu früh?


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Vorsorgeauftrag - zu früh?

Beitragvon admin » Mi 12 Jan 2022 13:47

Frage an das Krebstelefon
Meine Tochter Aline ist 18 Jahre alt. Sie ist kerngesund, besucht aktuell das Gymnasium und absolviert schon bald ihre Maturitätsprüfung. Die Mutter einer Mitschülerin von Aline ist kürzlich an Krebs verstorben. Dies hat Aline und uns alle sehr mitgenommen und betroffen gemacht. Aline sagte mir kürzlich, dass sie aufgrund von diesem Vorfall das Bedürfnis habe, alles für sich zu regeln hinsichtlich Vorsorge. Sie möchte sogar schon eine Patientenverfügung erstellen in ihrem jungen Alter. Ich mache mir aktuell etwas Sorgen um meine Tochter, ist das nicht noch viel zu früh, sich diesem schweren Thema zu widmen?

Antwort von Carla Stäubli, Fachberaterin Krebstelefon
Es ist gut nachvollziehbar, dass Sie sich in dieser Situation Sorgen um Ihre Tochter Aline machen. Dass Aline alles regeln möchte, bis zum Lebensende und darüber hinaus, lässt sich gut begründen als natürliche Reaktion auf das, was geschehen ist. Da Aline nun volljährig ist, sind Sie als Eltern sind nicht mehr ohne Weiteres zuständig, um über medizinische Behandlungen, Aufenthalts- und Pflegeorte etc. für Ihre Tochter zu entscheiden. Aline ist zwar noch sehr jung, es kann jedoch nie zu früh sein, sich solchen Fragen zu widmen. Denn man weiss nie, was einem im Leben erwartet.

Je nach Lebenssituation deckt eine Patientenverfügung alleine nicht alle Bereiche ab, die geregelt werden sollten. Unsere Broschüre Selbstbestimmt bis zuletzt – Wegleitung zum Erstellen einer Patientenverfügung gibt Orientierung über die verschiedenen Vorsorgedokumente und Regelungen bis ans Lebensende und darüber hinaus. Sie beinhaltet zudem eine Wegleitung zum Erstellen einer Patientenverfügung. Die Patientenverfügung der Krebsliga – Mein verbindlicher Wille im Hinblick auf Krankheit, Sterben und Tod kann auch als Online-Formular im PDF-Format heruntergeladen, ausgefüllt und abgespeichert werden. (Wichtig: Bitte laden Sie das PDF zuerst auf Ihren Computer herunter). In unserem Informationsblatt Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema. Vorsorgedokumente sollten in eigener Handschrift verfasst werden sowie mit persönlicher Unterschrift versehen sein. In der Gestaltung des jeweiligen Vorsorgedokumentes ist man grundsätzlich frei.

Für spezifische sozialversicherungsrechtliche oder finanzielle Fragen und Anliegen können Fachpersonen der kantonalen oder regionalen Krebsligen kompetente Beratung und Unterstützung anbieten.

In der Übersichtsbroschüre Gesundheitliche Vorausplanung – Patientenverfügung plus finden Sie Informationen zum Thema Advance Care Planning. Auf dem Beiblatt Regionale Beratungsstellen für die Patientenverfügung Plus finden Sie Adressen in der Schweiz, wo solche Beratungen angeboten werden.

Möchte Aline - oder auch Sie selber - über das Geschehene und was es in ihr ausgelöst hat, sprechen, sind wir Fachberaterinnen des Krebstelefons gerne für sie da. Sei es über den Chat, E-Mail oder das Telefon.

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