IV-Früherfassung nach einer Krebsdiagnose


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IV-Früherfassung nach einer Krebsdiagnose

Beitragvon admin » Fr 18 Feb 2022 15:36

Frage an das Krebstelefon
Vor drei Wochen wurde bei mir (weiblich, 42-jährig) Brustkrebs diagnostiziert. Ich bin jetzt krankgeschrieben. Mein Onkologe hat mir geraten, mich frühzeitig bei der IV zu melden. Persönlich sehe keinen Grund, dass ich nach der Krebsbehandlung nicht wieder in vollem Pensum arbeiten gehen könnte. Es sieht jedoch ganz so aus, als würde mein Onkologe für meine Zukunft in der Arbeitswelt bereits jetzt «schwarz» sehen. Haben Sie eine Erklärung, weshalb mein Onkologe mir eine IV-Früherfassung empfohlen hat?

Antwort von Carla Stäubli, Fachberaterin Krebstelefon
Es ist gut nachvollziehbar, dass Sie zum aktuellen Zeitpunkt etwas irritiert sind über die Empfehlung Ihres Onkologen, bereits jetzt eine Früherfassung bei der IV zu machen. Die IV-Früherfassung hat zum Ziel, dass möglichst zeitnah auf Veränderungen des Gesundheitszustandes, bspw. durch eine Krebserkrankung oder -therapie, reagiert werden kann. Dies ermöglicht ein rasches Eingreifen und präventives Vorgehen zugunsten von Betroffenen und deren beruflichen Eingliederung. Das Ziel der Frühintervention ist, durch rasches Handeln einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes entgegenzuwirken und soweit möglich die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit der betroffenen Person aufrecht zu erhalten oder zu verbessern.

Untenstehend erhalten Sie einen Überblick über mögliche Massnahmen der Frühintervention:

• Hilfsmittel oder bauliche Massnahmen am Arbeitsplatz
• Aus- oder Weiterbildungskurse zur Umplatzierung im Unternehmen
• Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf berufliche Massnahmen
• Arbeitsvermittlung
• Berufsberatung
• Begleitung und Beratung durch Fachleute der IV-Stelle (z.B. Job Coaching)

In unseren Broschüren Krebs – was leisten Sozialversicherungen? und Arbeiten mit und nach Krebs (auf S. 27 zu Früherfassung IV) finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Damit eine IV-Früherfassung getätigt werden kann, müssen Sie mindestens 30 Tage krankgeschrieben gewesen sein oder während 12 Monaten aus gesundheitlichen Gründen immer wieder mal am Arbeitsplatz gefehlt haben. Die Meldung zur Früherfassung ist schriftlich bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons der versicherten Person einzureichen. Das Formular kann bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und deren Zweigstellen bezogen sowie auf www.ahv-iv.ch unter Meldeformular für Erwachsene: Früherfassung aufgerufen werden.

Fachpersonen der regionalen Krebsligen beraten Sie gerne zu Fragen rund um das Thema Früherfassung IV und Frühintervention und unterstützen Sie bei der Anmeldung.

Nähere Informationen zum Thema Früherfassung IV finden Sie unter:
Merkblatt AHV / IV, Eingliederungsorientierte Beratung, Früherfassung und Frühintervention
ivIai be, Leistungen der IV – Früherfassung und Eingliederung

Das Krebstelefon-Team begleitet und berät Betroffene, Angehörige und Interessierte. Haben Sie Fragen? Dann mailen, telefonieren oder chatten Sie mit uns: www.krebsliga.ch/krebstelefon

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