Informationspflicht dem Arbeitgeber gegenüber


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domino
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Informationspflicht dem Arbeitgeber gegenüber

Beitragvon domino » Di 4 Aug 2015 18:39

Guten Tag,

Nach einige Recherchen konnte ich leider keine Antwort auf meine Frage finden. Vielleicht weiss ja hier jemand einen Rat?

Seit gut 2 Jahren steht bei mir die Diagnose Krebs, allerdings unter der Form eines CUP-Syndroms. Mir geht es verhältnismässig sehr gut, habe verschiedene OPs durch, Bestrahlung, Chemo, u.s.w. Ich habe grosses Glück und mein Körper konnte alles sehr gut und schnell wegstecken.

Ich bin jetzt 26 Jahre alt und Lehrerin. Dieser Beruf ist mir extrem wichtig und gibt mir sehr viel Kraft (so paradox wie es auch tönen mag). Ich kann dabei abschalten, weiss dass ich eine Aufgabe habe und "kämpfe" dafür, vergesse meine Krankheit.
Seit 2 Jahre arbeite ich an dieser Schule und konnte bis auf einzelne Tage durcharbeiten, ich arbeite jedoch nicht zu 100%; das gibt mir die Möglichkeit Therapie, OPs, ... in Ferien oder freien Tagen zu verlegen.

Über meine Krankheit spreche ich nicht gerne, 2 Kolleginnen aus der Schule wissen darüber bescheid, dem Schulleiter habe ich bisher nichts gesagt, ich möchte so normal wie möglich weiter arbeiten. Der Krebs soll sich da so wenig wie möglich einmischen...

Nun haben mir aber meine Kolleginnen ans Herz gelegt, ich sollte ihn wirklich informieren. Wenn im Sportunterricht mir etwas passieren sollte und einem Kind auch, dann wäre er schlecht dran, und ich auch.

Mir fällt dieser Schritt sehr schwer. Ich habe das Gefühl, dass ich noch genug Verantwortung übernehmen kann. Wenn ich merke dass dies nicht mehr geht, werde ich kündigen... ohne zu zögern. Das ist mir sehr wichtig.

Wie sieht es rechtlich aus, muss ich meinen Schulleiter informieren?
Oder sollte ich? Was würde sich an der Situation ändern?

Dürfte er das für sich behalten oder muss er es dem Kanton (offizieller Arbeitgeber) weiterleiten?

Darf ich auf Diskretion bestehen? (Z.B nicht das gesamte Team informieren, keine höhere Stellen, ...)

Falls mir gekündigt wird (was ich auch irgendwie verstehen würde) hätte ich sehr wahrscheinlich keine Chance mehr in diesem Beruf, da ich die Diagnose bereits kenne und ehrlich sein muss.

Besten Dank für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüsse!

Linda
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Beitragvon Linda » Mi 5 Aug 2015 11:58

Liebe Domino

Verstehe ich das richtig, das CUP Syndrom bezeichnet eine Tumorerkrankung, dessen Ursprung oder der Primärtumor nicht bekannt ist?
Aus deinen Zeilen ist nicht ersichtlich, wo sich der oder die Tumore befinden und mit welchen Komplikationen zu rechnen sind und ob dadurch eventuell Schüler gefährdet würden.

Ob grundsätzlich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine Meldepflicht beim Arbeitgeber besteht, weiss ich nicht. Stellt der Arbeitgeber jedoch Fragen zu deinem Gesundheitszustand, bist du verpflichtet, wahrheitsgetreu zu antworten. Solltest du über mehrere Tage oder Wochen krank geschrieben werden, braucht der Arbeitgeber ein Arztzeugnis.
In wieweit der Arbeitgeber zu Diskretion verpflichtet ist oder auch unter Schweigepflicht steht, weiss ich ebenfalls nicht. Es hängt wahrscheinlich auch davon ab, ob du deine Arbeit weiterhin so wie immer ausüben kannst oder ob Einschränkungen bestehen, für die deine Kolleginnen einspringen müssten. Ich denke da an den von dir genannten Sportuntericht.

Antwort auf deine Fragen kann dir sicher die kantonale Krebsliga deiner Region geben. Die Mitarbeiter der Kantonalen Krebsligen unterstehen der Schweigepflicht. Hier findest du die Adresse deiner Kantonalen Krebsliga: http://www.krebsliga.ch/de/leben_mit_kr ... rebsligen/

Eine Krankheit ist kein direkter Kündigungsgrund. Kündige auf keinen Fall deine Stelle selber. Wenn du, wie du schreibst, merkst, dass du nicht mehr bereit bist, genügend Verantwortung zu übernehmen, lass dich erst einmal krank schreiben.
Falls im Arbeitsvertrag nichts anderes festgelegt ist, kann dann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber wie folgt gekündigt werden:
Im 1. Dienstjahr mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Monats
im 2.bis 9- Dienstjahr mit einer Frist von 2 Monaten auf das Ende des Monats

Ich bin Pflegefachfrau und erlebe immer wieder, dass es sehr grosszügige Arbeitgeber gibt, die ihre Mitarbeiter auch über längere Zeit unterstützen und die Arbeitsstelle für sie offen halten. Bei einem längeren Arbeitsausfall einer Lehrkraft ist der Schulleiter sicher verpflichtet, einen Stellvertreter zu suchen. In dem Fall müssten die Kolleginnen wahrscheinlich informiert werden. Aber sollte dieser Fall eintreten, kannst du dich sicher mit dem Schulleiter absprechen, wie und in welchem Ausmass du möchtest, dass deine Kolleginnen informiert werden.
Ich hoffe aber sehr, dass du deinen Beruf weiterhin mit viel Freude und Engangement ausüben kannst.

Herzliche Grüsse
Linda

domino
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Danke

Beitragvon domino » Mo 30 Mai 2016 20:33

Hallo Linda,

Uhi, und ich merke dass ich mich nicht einmal bedankt habe für deine Rückmeldung und deine Tipps!!! Tut mir leid!

Merci viel Mal!

Ich bin immer noch am Arbeiten :-). Ich konnte bei der regionalen Krebsliga anfragen. Der Schulleiter ist informiert, einige Kollegen auch und bereuen tue ich es nicht. Ein bisschen herunterschrauben werde ich müssen aber ansonsten sieht es so aus, als kann ich noch arbeiten, ohne Angst haben zu müssen. Yuhui :-).

Vielen Dank für deine Antwort, auch 5 Monate zu spät :-/...


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