Krebs und Arbeit 2017 - die Rückkehr an den Arbeitsplatz


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Krebs und Arbeit 2017 - die Rückkehr an den Arbeitsplatz

Beitragvon admin » Do 10 Aug 2017 9:56

Die Fachspezialistinnen «Krebs & Arbeit» der Krebsliga Schweiz, Frau Cristina Blanco und Frau Erika Karlen-Oszlai stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie finden auf der Startseite des Forums Startseite mehr Informationen sowie den Link zum Formular.

Alle Fragen und Antworten zu diesem Thema werden hier laufend aufgeschaltet.

Die folgenden Antworten sind eine allgemeine Stellungnahme. Sie können nicht die persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Fachperson ersetzen. Soweit in einem Beitrag bestimmte Ärzte, Ärztinnen, Behandlungseinrichtungen oder Produkte genannt werden, dient dies nicht der Werbung oder stellt eine Empfehlung dar, sondern ist lediglich als Hinweis auf weitere Informationsquellen zu verstehen.

Einige Fragen und Antworten werden in eine andere Landessprache übersetzt. Sollten Fragen oder Unklarheiten auftreten, wenden Sie sich bitte an die Fachberaterinnen vom Krebstelefon. Kostenlose Telefonnummer 0800 11 88 11 oder per E-Mail an helpline@krebsliga.ch

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und grüssen Sie freundlich
die Moderatorinnen

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Re: Krebs und Arbeit 2017 - die Rückkehr an den Arbeitsplatz

Beitragvon admin » Mi 13 Sep 2017 8:32

Frage von Marina
Ich möchte nur erzhälen dass meinen Arbeitgeber hat mir gekündigt weil sie denkt dass ich nicht mehr Leistung erbringen kann nach krebs Ich bin 100% Angestellte und sie hat mir offeriert nur 60% ich habe gesagt dass ich möchte wieder 100% zurückkommen und bis ich nicht mit dem fisio fertig bin kann ich 80% Aber sie hat mir trotzdem gekündigt Das ist leider die noch sauer von krebs. Für viele Arbeitgebern wir bleiben krank für immer ihr denkt dass wir behinderte sind und sagen, oder mir haben gesagt, dass IV soll eine Rente geben

Antwort von Erika Karlen-Oszlai
Liebe Marina

Vielen Dank für den kurzen Erfahrungsbericht. Wir bedauern sehr, dass es zur Kündigung gekommen ist. Leider wissen immer noch viele Arbeitgeber zu wenig über die Folgen einer Krebserkrankung. Und sie sind auch zu wenig informiert darüber, dass es durchaus möglich ist, mit und nach einer Krebserkrankung wieder arbeiten zu können. In vielen Fällen ist es genau richtig, zuerst mit einem Teilzeitpensum wieder in den Arbeitsprozess ein zu steigen und langsam, Schritt für Schritt die Arbeitsfähigkeit aufzubauen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass ein Wiedereinstieg dann am besten gelingen kann, wenn er von Fachpersonen begleitet wird und diese mit den Betroffenen und den Arbeitgebern gemeinsam planen können.

Eine Beratung/Begleitung durch die
Kantonale / Regionale Krebsliga kann jederzeit hilfreich sein.
Die IV ist nicht nur für Renten da, sondern sie unterstützt auch ganz konkret bei der Wiedereingliederung. Eine Anfrage bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons lohnt sich – auch nach einer Kündigung.
Arbeitgeber können sich für erste Auskünfte auch an unser
«Telefoncoaching für Arbeitgeber» wenden: 0848 114 118.

Für die Zukunft alles Gute

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Re: Krebs und Arbeit 2017 - die Rückkehr an den Arbeitsplatz

Beitragvon admin » Mo 18 Sep 2017 14:48

Frage von CPLeu
Guten Tag. Ich bin vor etwa 2 Jahren an Akuter Lymphatischer Leukämie (LAA) erkrankt. Da durch die Chemotherapie (Hyper-CVAD) eine vollständige Remission erreicht werden konnte, wurde keine Transplantation durchgeführt. Ich bin nun auf der Suche nach Frauen um die 50, die einen ähnlichen Krankheitsverlauf aufweisen wie ich. Es geht mir vor allem um Erfahrungen im Hinblick auf Berufe, die eine akademische Ausbildung voraussetzen. Meine Frage an die Experten lautet nun, ob Ihnen ähnliche Fälle bekannt sind und falls ja, wie die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben bei diesen von statten ging. Ich würde gerne wissen, welche langfristigen Nebenwirkungen die Medikamente haben können, die mir das Leben gerettet haben. Ich freue mich auf Antworten in Deutsch, Französisch oder Italienisch. Vielen Dank für Ihre Zeit.

Antwort von Cornelia Orelli und Cristina Blanco
Guten Tag
Welche Nebenwirkungen eine Behandlung mit Hyper-CVAD langfristig zeigen kann, ist ganz individuell. Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema: http://www.macmillan.org.uk/cancerinfor ... -cvad.aspx
Sie sprechen ein Thema an, das der Krebsliga sehr am Herzen liegt: Onkologische Erkrankungen am Arbeitsplatz. Wenn Sie sich in diesem Bereich beraten lassen möchten, können Sie sich gerne an den sozialen Dienst der
Krebsliga in Ihrer Region / in Ihrem Kanton wenden.
Ähnliche Situationen wie die von Ihnen beschriebene sind uns wohl bekannt, wir können jedoch keine Generalaussage dazu treffen, wie sich der Wiedereinstieg ins Berufsleben gestaltet. Jeder Fall ist einzigartig. Es gibt mehrere Faktoren, die den Prozess des beruflichen Wiedereinstiegs beeinflussen: die Art der Krebserkrankung, die Art der Therapie, das Verhältnis zum Arbeitgeber. Jede krebsbetroffene Person erlebt die Rückkehr in die Arbeitswelt auf ihre Art, da die individuellen Bedingungen jeweils ganz unterschiedliche Folgen haben können. Darum ist dieser Prozess in einigen Fällen einfacher und in anderen schwieriger.
Viele Krebspatientinnen und Krebspatienten gehen ihrer beruflichen Tätigkeit auch während der Behandlung weiter nach oder nehmen diese wieder auf, sobald die akute Phase der Behandlung abgeschlossen ist. Die Möglichkeit, während der Behandlung weiterarbeiten bzw. die berufliche Tätigkeit gleich im Anschluss an diese wieder aufnehmen zu können, wirkt sich positiv auf die Lebensqualität krebsbetroffener Personen aus. Viele Krebspatientinnen und Krebspatienten berichten uns, wie wichtig ihre Arbeit für sie ist und setzen diese gleich mit Normalität, Routine, Stabilität, sozialer Integration, finanzieller Sicherheit, Selbstwertgefühl und sozialer Anerkennung.
Die Behandlung von Akuter Lymphatischer Leukämie kann – wie in Ihrem Fall – zur vollständigen Remission führen, sie kann aber auch mit gesundheitlichen Begleiterscheinungen und Langzeitfolgen verbunden sein, welche die körperlichen und psychischen Fähigkeiten der Patientinnen und Patienten einschränken und es ihnen nicht erlauben, ihre berufliche Tätigkeit in der bisherigen Form weiter auszuüben.
Damit Sie Ihr Arbeitgeber bei diesem Prozess unterstützen kann, ist es hilfreich, diesen über die Folgen Ihrer Erkrankung und der durchgeführten Behandlung zu informieren, vor allem über solche, die Ihre Arbeitsfähigkeit einschränken. Wie verhält sich dies in Ihrem Fall?
Krebsbehandlungen sind häufig sehr kräfteraubend. Zudem können sie auch mit emotionalen und psychischen Nebenwirkungen verbunden sein. Hierzu gehören beispielsweise Verwirrtheitszustände, Angst, Depression, Gedächtnisprobleme, Konzentrationsstörungen und psychische Labilität. Auch wenn diese Nebenwirkungen von aussen vielleicht nicht unbedingt sofort ersichtlich sein mögen, so können sie den Wiedereinstieg ins Berufsleben doch erschweren. Haben Sie das Gefühl, Ihr Körper und Ihre Psyche funktionieren nicht mehr so wie vor der Behandlung? Befürchten Sie, Ihre berufliche Rolle nicht mehr in der Art erfüllen zu können, wie Ihnen dies vor der Erkrankung möglich war? Gleichzeitig haben Sie jedoch den Wunsch, schnellstmöglich wieder ins Berufsleben einzusteigen? Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Finden Sie gemeinsam heraus, wie Ihnen der Wiedereinstieg erleichtert werden kann:

  • Reduzierung der Arbeitszeit und schrittweises Anpassen, je nach Ihrem körperlichen Zustand
    Abgeben von Aufgaben (vorübergehend oder dauerhaft), die Sie infolge der Erkrankung oder unerwünschter Nebenwirkungen nicht ausführen können.

    Für eine optimale Arbeitsplatzgestaltung wird die Beratung durch einen Ergotherapeuten empfohlen. Die betreffende IV-Stelle bzw. die Rehabilitationsfachperson der Krebsliga kümmert sich gerne um die Organisation.

    Einführung flexibler Arbeitszeiten, um es Ihnen zu ermöglichen, neben der Arbeit auch Arztbesuche, Kontrolluntersuchungen und evtl. ambulante Therapien wahrzunehmen.

    In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf die Möglichkeit der Berufstherapie hinweisen: Bei diesem Konzept bleiben Sie zu 100 % krankgeschrieben, arbeiten jedoch so viele Stunden, wie Sie können und führen die Aufgaben aus, die Sie bewältigen, ganz ohne Druck, etwas liefern zu müssen, da Sie nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden, sondern eine Erwerbsausfallentschädigung erhalten.

    Wenn das für Sie in Ordnung ist, können Sie oder Ihr Arbeitgeber Ihre Kolleginnen und Kollegen über Ihre Situation aufklären. Dies kann zu einem stärkeren Zusammenhalt und Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb des Teams führen.

Wenn Sie jedoch nicht wollen, dass die Kolleginnen und Kollegen den Grund für eventuelle Abwesenheiten kennen, ist Ihr Arbeitgeber zur Geheimhaltung verpflichtet.

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Re: Krebs und Arbeit 2017 - die Rückkehr an den Arbeitsplatz

Beitragvon admin » Mo 18 Sep 2017 14:49

Frage von Sabina (aus dem Tessin)
Guten Tag. Meine Brustkrebsbehandlung liegt nun ein Jahr zurück, und ich würde gerne eine Umschulung machen, um wieder arbeiten gehen zu können. Ich habe jedoch noch einige Fragen dazu, was ich tun kann und für welche Art von Tätigkeit ich mich am besten entscheiden sollte.

Antwort von Cornelia Orelli und Cristina Blanco
Wer nach einer Krebserkrankung an einer beruflichen Umschulung teilnehmen möchte, um in den Berufsalltag zurückzukehren, sollte sich professionelle Hilfe und Beratung suchen. Ich empfehle Ihnen, sich an den sozialen Dienst der Krebsliga Tessin zu wenden, Telefon 091 820 64 40.

Die Sozialassistentin oder der Sozialassistent, die jeweils für Ihr Gebiet zuständig sind, werden einige Informationen von Ihnen benötigen, um die Beratung auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche abzustimmen. Gegebenenfalls werden Sie auch an eine Beraterin oder einen Berater weitervermittelt, die auf den Bereich sozioprofessionelle Integration spezialisiert sind.

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Re: Krebs und Arbeit 2017 - die Rückkehr an den Arbeitsplatz

Beitragvon admin » Do 21 Sep 2017 16:32

Frage von Sene L.
Meine Mitarbeiterin hat Krebs. Ich und mein Team fragen und ob und falls ja, wie oft wir mit ihr Kontakt aufnehmen sollen? Zur Zeit wird sie bestrahlt und ist oft müde. Danke für ihre Antwort. Sena L.

Antwort von Erika Karlen-Oszlai
Liebe Sene L.
Zunächst einmal Kompliment für das Engagement und die Fürsorge gegenüber der Mitarbeiterin und den offensichtlichen Zusammenhalt im Team.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Sinn macht, sich mit der erkrankten Person abzusprechen, wie / in welcher Form und wie oft sie Kontakt haben möchte. Das kann im Verlauf der Behandlung auch ändern. Es empfiehlt sich auch, gemeinsam mit ihr zu klären, wer die Kontaktperson sein sollte. Es kann auch sein, dass die Mitarbeiterin selbst gar keinen Kontakt haben möchte – das wäre dann zu akzeptieren. Und / oder man könnte auch fragen, ob man mit jemand anderem aus der Familie oder mit einer Vertrauensperson den Kontakt pflegen könnte.
Entscheidend ist, der erkrankten Mitarbeiterin zu zeigen, dass sie wichtig ist und wenn immer möglich mit ihr gemeinsam die Kontaktbedürfnisse und –möglichkeiten zu klären.

Mit besten Wünschen für die herausfordernde Zeit.

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Re: Krebs und Arbeit 2017 - die Rückkehr an den Arbeitsplatz

Beitragvon admin » Di 26 Sep 2017 11:08

Frage von Robespierre

Guten Tag. Bei meinem Mann wurde letzte Woche Hodenkrebs diagnostiziert. Neben allen Ängsten und Sorgen, brennt uns auch das Thema Arbeitsstelle unter den Nägeln: In der Firma meines Mannes ist eine Reorganisation in Gange. Soll oder muss er seinen Vorgesetzten seine Krebsdiagnose mitteilen? Kann man meinem Mann wegen seiner Krankheit künden? Freundliche Grüsse R.

Antwort von Erika Karlen-Oszlai und Patricia Müller
Guten Tag Robespierre
Eine Krebserkrankung ist an sich schon sehr belastend und der ‘richtige’ Umgang am Arbeitsplatz ist herausfordernd genug. Bei einer Reorganisation erst recht. Eure Bedenken sind absolut nachvollziehbar.
Als Arbeitnehmer ist man verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren, wenn man ganz oder teilweise arbeitsunfähig wird. Dabei muss Folgendes kommuniziert werden: der Grad / die Prozentzahl der Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und ob ein Unfall, eine Krankheit oder eine Schwangerschaft vorliegt. Über die Diagnose muss man nicht informieren. Auch den Beweis, dass tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, muss der Arbeitnehmer erbringen. Üblicherweise legt man ein Arztzeugnis vor. Eine Kündigung während der sogenannten Sperrfist ist ungültig. Nach Ablauf der Sperrfrist ist eine Kündigung gültig. Eine Kündigung nur ‘wegen der Krankheit’ ist missbräuchlich, denn viele werden trotz bestehender Krankheit wieder voll arbeitsfähig Leider kommt es trotzdem immer wieder vor, dass Arbeitgeber in solchen Situationen kündigen, obwohl gesundheitlich angeschlagenen Mitarbeitern gegenüber sogar eine erhöhte Fürsorgepflicht besteht. Diese Arbeitgeber zahlen lieber eine Entschädigung (bis maximal. 6 Monatslöhne), als das Risiko einer erneuten Arbeitsunfähigkeit ihres Mitarbeiters auf sich zu nehmen.
Bei weiterführenden Fragen gibt die
Kantonale / Regionale Krebsliga gerne Auskunft.

Noch ein Hinweis zur offenen Kommunikation: wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger dauert, der Wiedereinstieg nur langsam/schrittweise möglich ist und auch mit einer verminderten Leistung verbunden ist, ist es empfehlenswert, sich begleiten zu lassen (IV-Anmeldung zur Wiedereingliederung oder Kantonale / Regionale Krebsliga). Wenn es die Beziehungsqualität zum Vorgesetzten/zum Arbeitgeber erlaubt, ist die offene und transparente Kommunikation auch über die Diagnose oft hilfreich.

Mit besten Wünschen für die Genesung und für die Situation am Arbeitsplatz.


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