Migration in die Schweiz während Brustkrebsnachsorge


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Nadine20888
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Migration in die Schweiz während Brustkrebsnachsorge

Beitragvon Nadine20888 » Mo 11 Dez 2023 19:06

Hallo zusammen,
ich war gerade dabei, meinen Umzug von DE in die Schweiz zu meinem Partner zu organisieren, als ich die Diagnose Brustkrebs erhielt. Ich habe dann die akute Behandlung (OP, Chemo und Bestrahlung) noch in DE gemacht und möchte nun zur Nachsorge in die Schweiz wechseln.

Dabei bin ich mit dem Wechsel des Gesundheitssystems etwas überfordert und besorgt, dass meine Behandlung leiden könnte, wenn ich etwas Wichtiges nicht bedenke. Besonders für die antihormonelle Therapie brauche ich zügig eine Anbindung ans Schweizer Gesundheitssystem (binnen 4 Wochen).

Ich wäre sehr dankbar, wenn ich ein paar Stichworte bekommen könnte, damit ich mich gut informieren kann, womit ich überhaupt anfange. Bisher sieht der Plan so aus:
- Anmeldung in der Schweiz
- Konto eröffnen
- Krankenversicherung abschließen
- Ärzte finden

Dazu habe ich folgende Fragen:
- Wird es schwierig, eine Versicherung zu bekommen, wenn ich anfangs noch nicht arbeite bzw. in geringem Umfang selbstständig bin?

- Kann ich bereits jetzt aus DE Arzttermine vereinbaren, bevor ich die Versicherung verbindlich abgeschlossen habe? Wie lange sind die Wartezeiten auf Termine bei Spezialisten?

- Welche Nachsorge / Diagnostik bei Brustkrebs wird von der Versicherung übernommen?

- Was muss ich noch bedenken / wo muss ich mich noch melden oder informieren?

Herzlichen Dank für Infos, Antworten und Denkanstösse,
Liebe Grüße

Nadine

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Re: Migration in die Schweiz während Brustkrebsnachsorge

Beitragvon admin » Di 12 Dez 2023 17:49

Liebe Nadine
Sie haben die Diagnose Brustkrebs unmittelbar vor der Umzugsplanung in die Schweiz erhalten. Nun nach erfolgter Therapie in Deutschland möchten Sie Ihr Projekt umsetzen und in die Schweiz ziehen. Gerne gebe ich Ihnen allgemeine Informationen zum Gesundheitssystem in der Schweiz und beantworte Ihre Fragen:
Wichtigste Informationen zum Leben in der Schweiz bieten die Websites der Schweizerischen Eidgenossenschaft «Ausländer in der Schweiz».
  • Sobald Sie in der Schweiz angemeldet und wohnhaft sind, gilt das Krankenversicherungs-Obligatorium. Das heisst, Sie müssen bei einer Krankenkasse nach Ihrer Wahl mindestens für die Grundversicherung eine Versicherung abschliessen. Jede Krankenkasse hat eine Aufnahmepflicht für die Grundversicherung. Solange Sie noch nicht arbeitstätig sind, müssen Sie auch eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen. Als Selbständige müssen Sie diese weiterführen, als Angestellte wäre die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber gedeckt. Falls Sie eine Zusatzversicherung abschliessen möchten, hat die Krankenkasse das Recht, eine Gesundheitsprüfung mittels Fragebogen durchzuführen. Es besteht keine Aufnahmepflicht für die Zusatzversicherung.
  • Für die Therapie sowie auch die Nachsorge nach einer Brustkrebserkrankung empfiehlt sich ein Brustzentrum. Die Schweizerische Gesellschaft für Senologie listet auf ihrer Website die zertifizierten Brustzentren in der Schweiz auf. Je nach zukünftigem Wohnort können Sie sich bereits vorgängig anmelden und einen Termin vereinbaren. Wie lange die Wartezeiten sind, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
  • Die normalen Nachsorge-Untersuchungen nach Brustkrebs wie Mammographie, Ultraschall und Laboruntersuchungen werden nach ärztlicher Verordnung von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Betreffend Kostenübernahme gilt es zu bedenken, dass beim Abschluss der Grundversicherung verschiedene Modelle möglich sind. Kosten, die Sie selbst übernehmen müssen, sind der Selbstbehalt (jeweils 10% des Rechnungsbetrages bis maximal 700 Fr./Jahr) und die Franchise. Die Franchise ist ein frei wählbarer Betrag, den Sie pro Kalenderjahr als eigener Anteil an die Arzt-, Medikamenten- oder Untersuchungsrechnungen bezahlen. Sie können wählen zwischen 300 Fr. bis 2500 Fr. Fixbetrag, den Sie selbst bezahlen. Die Höhe der Prämien für die Versicherung variiert je nach gewählter Franchise. Lassen Sie sich dazu von verschiedenen zugelassenen Krankenversicherern informieren und holen Sie Offerten ein.
  • Sie können sich bei Fragen zu Sozialversicherungen, rechtlichen und weiteren Fragen in Zusammenhang mit der Brustkrebserkrankung und dem Leben in der Schweiz an die Berater:innen der kantonalen oder regionalen Krebsliga Ihrer zukünftigen Wohnregion wenden.
  • Und gerne stehen auch wir Fachberater:innen des Krebstelefons zu Ihrer Verfügung.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für den Umzug in die Schweiz.
Freundliche Grüsse
Anna, Moderatorin


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