2025 - Krebs u. Juristische, Sozialversicherungs-Fragen


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2025 - Krebs u. Juristische, Sozialversicherungs-Fragen

Beitragvon admin » Fr 27 Dez 2024 16:46

Haben Sie juristische oder sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Krebs?

Unsere Experten beantworten Ihre Fragen schriftlich vom 7. Januar bis zum 16. Februar 2025.

Weitere Informationen und den Link zum Formular finden Sie auf der Startseite des Forums.

Alle Fragen und die Antworten unserer Experten werden hier in anonymisierter Form veröffentlicht.

Beste Grüsse

Das Moderationsteam

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Habe ich Anspruch auf die IV-Rente?

Beitragvon admin » Do 16 Jan 2025 17:11

Frage von DM:
Im November habe ich die Diagnose Lungenkrebs erhalten. Ich habe nun eine Anfrage bezüglich Lohnfortzahlung resp. IV-Rente bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Ich habe aufgrund meiner Anstellungsdauer Anspruch auf eine Lohnfortzahlung von 100% während 12 Monaten. Im 2. Jahr wird das KTG der Versicherung von 80% an mich weitergeleitet.
Ich werde im Frühling meine IV-Anmeldung machen. Ist es sinnvoll dabei bereits einen Arztbericht beizufügen der bestätigt, dass ich an Lungenkrebs leide oder welche Arztberichte werden verlangt?
Wie sind Ihre Erfahrungen bezüglich IV-Rentensprechungen bei Lungenkrebspatienten. Kann ich davon ausgehen, dass ich als leider unheilbar kranker Lungenkrebspatient eine IV-Rente erhalte?

Antwort von Patricia Müller, Fachspezialistin Rechtliche Beratung bei der Krebsliga Schweiz:

Sie möchten wissen, ob es sinnvoll ist, bei der IV-Anmeldung bereits Arztberichte einzureichen.
Ja, das ist sinnvoll. Die IV-Stelle überprüft die eingehenden Arztberichte und wird, bei Bedarf, weitere ärztliche Berichte anfordern oder ein ärztliches Gutachten in Auftrag geben.
Die IV ist vor allem daran interessiert zu wissen, ob Sie arbeiten können, was Sie arbeiten können, wie lange Sie voraussichtlich nicht arbeiten können. Es ist also die Arbeitsfähigkeit, die wichtig ist.

Sie möchten auch wissen, wie gut Ihre Chancen auf eine IV-Rente sind.
Das IV-Gesetz verlangt, damit eine IV-Rente zugesprochen wird, eine durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40% über ein Jahr hinweg und die Arbeitsunfähigkeit muss weiter bestehen.
Das heisst, die IV-Rente wird frühestens ein Jahr nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt (Wartejahr).
Zudem muss man sich rechtzeitig bei der IV anmelden (in den ersten 6 Monaten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit) und im IV-Verfahren mitwirken. Beispielsweise bereit sein, zu einem Gutachter zu gehen, wenn die IV-Stelle das möchte.

Wenn eine Diagnose klar zu einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von mindestens 40% führt und diese Einschränkung dauerhaft ist, so sollte auch die IV-Rente zugesprochen werden, und zwar bevor das Krankentaggeld nach zwei Jahren ausgelaufen ist.

Was man sonst noch über das IV-Verfahren wissen sollte:
- Die IV überprüft auch, ob man eine andere Arbeit ausführen könnte
- Die IV spricht auch Teilrenten aus. Beispielsweise wenn man nur noch 50% arbeiten kann, eine 50%-Rente. Eine tiefere Rente, als eine 40%-Rente gibt es bei Krankheit nicht.
- Die IV vergleicht das Einkommen, das man mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung verdient könnte, mit dem Einkommen, das man als gesunde Person hatte. Diese Einkommensdifferenz ergibt den IV-Grad. Wenn man gar nicht mehr arbeiten kann, ist der IV-Grad 100% und man erhält eine volle IV-Rente.
- Die IV-Verfahren dauern oft länger als sie sollten

Die Prognose einer Erkrankung spielt nicht eine so grosse Rolle, wie man sich das vorstellen könnte. Kann man trotz einer schlechten Prognose noch arbeiten, so ist man eben (noch) arbeitsfähig. Aber natürlich kann bereits der Schock, an einer solchen Krankheit zu leiden, eine Arbeitsunfähigkeit auslösen.

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Frühpensionierung und Krebs - drastische Einbussen im Pensionsalter?

Beitragvon admin » Fr 17 Jan 2025 15:13

Frage von siwi:
Guten Tag
Eine Freundin von mir möchte sich frühzeitig pensionieren lassen und hat das mit ihrem Arbeitgeber besprochen. Sie ist 57 Jahre alt. Letztes Jahr ist sie erkrankt und so wie es sich heute zeigt, wird sie längerfristig mit Folgen leben müssen, die sie auch im Arbeitsleben immer stärker beeinträchtigen könnten.

Eine ihrer Arbeitskolleginnen, die an einer anderen Erkrankung leidet und deren Alltag auch immer schwieriger wird, hat gesagt, dass sie bis zum vollen Pensionsalter möglichst hochprozentig arbeiten müsse, damit sie nicht drastische Einbussen im Pensionsalter haben werde - auch im Zusammenhang mit ihrer Krankheit und den Sozialversicherungen.

Könnten Sie das erklären? Ist an eine Frühpensionierung nicht mehr zu denken?

Antwort von Patricia Müller, Fachspezialistin Rechtliche Beratung bei der Krebsliga Schweiz:

Sie möchten wissen, welche negativen Folgen eine frühzeitige Pensionierung auf die Höhe der Alters- und Invalidenrente haben kann. Und ob Teilzeitarbeit die Alters- und IV-Rente stark verringern kann.

Informationen zur Altersrente:
Bei der AHV kann man die Altersrente ab dem 63. Altersjahr (für Frauen der Jahrgänge 1961 - 1969 ab dem 62. Altersjahr) vorziehen. Wird die Rente um zwei Jahre vorgezogen, so wird die AHV-Rente um 13.6% gekürzt. Bei Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gelten etwas tiefere Kürzungssätze.

Die Altersrente bei der Pensionskasse wird bei einer vorzeitigen Pensionierung ebenfalls gekürzt. Die meisten Pensionskassen lassen einen vorzeitigen Bezug der Altersleistungen ab 58 oder 60 Jahren zu. Das Alterskapital, welches die Basis für die Berechnung der Rente ist, ist tiefer, weil weniger lang einbezahlt wird. Zudem wird der Umwandlungssatz gekürzt

Da die Rente der AHV frühestens mit 63 ausbezahlt wird, kann es wirklich zu drastischen Einkommenslücken kommen, wenn sich eine Person bereits mit 58 Jahren bei der Pensionskasse pensionieren lässt.

Teilzeitarbeit und Altersrente:
Eine Reduktion des Arbeitspensums wirkt sich auf die Höhe des Einkommens aus und kann sich daher auch auf die AHV-Altersrente auswirken.

Auch bei der Pensionskasse wird die Altersrente tiefer, wenn man Teilzeit arbeitet, weil das angesparte Alterskapital tiefer wird.

Fazit: Die Altersrente wird bei Teilzeitarbeit tiefer.

Teilzeitarbeit und Invalidenversicherung
Teilzeitarbeit hat einen grossen Einfluss auf die Berechnung des IV-Grades und damit auf die Höhe der IV-Rente.
Bei der Berechnung des IV-Grades wird die gesundheitsbedingte Leistungseinbusse bei der Erwerbsarbeit und die Leistungseinbusse bei der Hausarbeit je separat berechnet und dann zusammengezählt. Die Leistungseinbusse bei Hausarbeit ist fast immer viel tiefer. Und damit ist auch der gesamte IV-Grad tiefer.

Fazit: Personen, die Teilzeit arbeiten, müssen sowohl bei der Invalidenversicherung (AHV/IV) wie auch der Pensionskasse mit einer deutlich tieferen IV-Rente rechnen.

Was tun, wenn man merkt, dass die Leistungen bei der Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nachlassen?

Falls das Arbeitspensum aus gesundheitlichen Gründen gekürzt werden muss, muss der behandelnde Arzt, die behandelnde Ärztin in einem Bericht festhalten, dass das Arbeitspensum aus gesundheitlichen Gründen gekürzt werden muss. Das kann bei der Berechnung des IV-Grades eine Rolle spielen.

Fazit: Es ist wichtig, dass eine Person, deren Gesundheitszustand sich laufend verschlechtert, von Fachpersonen gut beraten wird, bevor sie das Arbeitspensum reduziert oder sich frühzeitig pensionieren lässt.


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