Pflege zu Hause - was ist zu beachten?


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Pflege zu Hause - was ist zu beachten?

Beitragvon admin » Mi 27 Mär 2024 12:57

Diese Frage erreichte das Krebstelefon-Team per Mail:
Mein Mann wird bald aus dem Spital nach Hause entlassen. Wir fragen uns, wie wir die Pflege zu Hause organisieren wollen. Ob ich ihn selbst pflegen soll, allenfalls mit zusätzlicher Unterstützung durch die Spitex, oder ob wir eine Pflegeperson aus dem Ausland anstellen wollen. Können Sie mir einige Anhaltspunkte geben? Was macht aus finanzieller Sicht am meisten Sinn? Wird der Pflegeaufwand für eine nahestehende Person auch vergütet, kann er abgerechnet werden?

Antwort von Carla Stäubli, Fachberaterin Krebstelefon:
Als pflegende Angehörige haben Sie die Möglichkeit, sich bei einer Spitex-Firma anstellen zu lassen und so einen Lohn zu beziehen für die verrichtete Pflege der nahestehenden Person. Es gibt immer mehr Firmen, die sich auf das Thema Vergütung von pflegenden Angehörigen spezialisieren. Ein aktueller Beitrag von SRF mit dem Titel Lukratives Geschäft mit pflegenden Angehörigen? zeigt jedoch, dass einige Firmen einen Grossteil der Vergütung durch die Krankenkasse selbst beziehen und nur einen geringen Anteil direkt an die pflegenden Angehörigen auszahlen. Solicare ist eine uns bekannte Organisation, welche sich für die Rechte, professionelle Unterstützung und Entlöhnung für pflegende Angehörige einsetzt. Seit 2024 ist sie als erste gemeinnützige Organisation für pflegende Angehörige ein Mitglied von Spitex Schweiz.

Falls Sie in Betracht ziehen, für die Pflege Ihres Mannes eine Pflegeperson aus dem Ausland beizuziehen, gilt es Folgendes zu beachten:

In der Schweiz ist die Nachfrage nach «billigen» Pflegepersonen und Betreuer:innen aus dem Ausland gestiegen. Dies betrifft oftmals Frauen aus Osteuropa, welche temporäre Arbeitseinsätze in der Schweiz leisten. Verschiedene Institute, darunter auch illegale Firmen, haben sich auf die Vermittlung dieser Betreuerinnen spezialisiert. Solche Firmen dürften in der Schweiz nicht tätig sein. Denn, wer ausländische Arbeitskräfte vermittelt, benötigt eine Bewilligung von Kanton und Bund, um den Schutz der Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten.

Wie findet man nun heraus, ob der Vermittler seriös ist oder nicht? Ganz einfach: In der Schweiz sind Firmen mit Bewilligung beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) aufgeführt. Auf der Website des SECO können Sie in der Mitte die Sprache und anschliessend «Betrieb suchen» wählen. Wenn nach der Eingabe des Betriebs und der Wahl des Kantons der Hinweis «kein Datensatz gefunden» erscheint, hat der Vermittler keine Bewilligung. Mit anderen Worten: Er agiert illegal.
Bei Unsicherheit geben auch die kantonalen Arbeitsämter Auskunft.

Das SECO befasst sich seit Jahren mit diesem Problem. Illegale Agenturen werden schriftlich über die Schweizer Rechtslage informiert und aufgefordert, Ihre Angebote unverzüglich einzustellen.
Aber auch Betagte und Ihre Verwandten machen sich strafbar, wenn sie eine Pflegeperson/ Betreuer:in über einen illegalen Anbieter engagieren. Sie müssen mit einer Geldbusse und einem Strafverfahren wegen Schwarzarbeit rechnen. Auch die Nachzahlung von Sozialabgaben können verrechnet werden.

Das Krebstelefon-Team begleitet und berät Betroffene, Angehörige und Interessierte. Haben Sie Fragen? Dann mailen, telefonieren oder chatten Sie mit uns: www.krebsliga.ch/krebstelefon.

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